Uwe Rückert: Zum Zeitpunkt, da diese Information erstellt wird, liegt mir noch kein Bescheid der Altenburger Stadtverwaltung über die Zulassung des beantragten Bürgerbegehrens vor. (Stand: 9. Januar 2025)

Mit der Ankündigung, dass ein Bürgerbegehren angestrebt wird, um einen Bürgerentscheid darüber zu erzwingen, ob Altenburgs Oberbürgermeister Neumann im Amt bleibt oder nicht, prasselten unzählige Behauptungen und Fragen auf mich nieder. Jedem einzeln persönlich zu antworten ist mir unmöglich. Deshalb werde ich in gewisser zeitlicher Taktung über meine Homepage oder über anderen Medien das Geschehen begleiten, Informationen teilen, auf Fragen eingehen und meine Position darlegen.

Klar ist, wer sich öffentlich äußert, der muss mit Reaktionen rechnen. Das trifft auf Oberbürgermeister Neumann, auf mich und jeden anderen zu. Persönlich bringt mich vieles nicht aus der Ruhe, meine Nerven sind robust und strapazierfähig. Trotzdem finde ich so manches unanständig. Dazu zählt vor allem, wenn Leute aus einer Troll-Anonymität heraus glauben in Social Media einen Freiraum zu besitzen, um andere Menschen auf übelste Art zu beschimpfen. Hierbei spielt es, um im aktuellen Fall zu bleiben, keine Rolle, ob man sich für oder gegen Neumann oder Rückert ausspricht. Hoch unanständig ist es auch, wenn einzelne Stadträte wegen ihrer Entscheidung wüst beleidigt und teilweise bedroht werden. Konkret betroffen sind Jörg Wenzel und Kay Melwitz. Mit aller Klarheit distanziere ich mich von jedem, der zum Boykott der Lokale beider Gastronomen aufruft. Dass diese zwei Herren für die drastische Erhöhung der Wasser-/ Abwassergebühren stimmten, empfinde ich als grundfalsch, weil sie damit Anteil an einer weiteren unnötigen Zusatzbelastung unserer Bürger und Unternehmen haben. Das aber rechtfertigt überhaupt nicht, dass nun umgekehrt deren wirtschaftliche Existenz angegriffen werden soll; derartig schäbiges und verrohtes Verhalten – egal gegen wen – lehne ich konsequent ab.

Auf einige der mir entgegengebrachten Kommentare und gestellten Fragen möchte ich hier eingehen:

Antwort: Weil es erstmals am 30. Dezember 2024 auf meiner privaten Homepage angekündigt und am 04. Januar 2025 auf dem Postweg zur Beantragung an die Altenburger Stadtverwaltung gesandt wurde. Das Bürgerbegehren hat also noch gar nicht begonnen, denn es muss erst durch die Kommunalverwaltung bestätigt werden. Zudem müssen gewisse Rahmenbedingungen festgelegt werden; beispielsweise eine angemessene Frist (bis zu vier Monaten) zum Sammeln der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Auch handelt es sich hierbei um eine Einzelinitiative, welche bei Zustandekommen mit erheblichem Aufwand verbunden sein wird. Informationen darüber, beispielsweise über Inserate in den gängigen Printmedien, sind regelmäßig mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Bevor die Genehmigung für das Bürgerbegehren nicht erteilt ist, werden entsprechend auch keine Gelder in hohem Umfang investiert.

Antwort: Das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen ist eine Eigeninitiative von mir als einzelnem Bürger und als Bewohner der Stadt Altenburg. Jeder andere hat gleichfalls die Möglichkeiten zur Nutzung der gesetzlich vorgegebenen Mittel demokratischer Teilhabe. Mein Handeln unterliegt keinerlei Verpflichtungen gegenüber dritten Personen. Trotzdem ist es natürlich mein Interesse für das Bürgerbegehren möglichst zahlreich Unterschriften einzuholen. In der festen Annahme, dass das Bürgerbegehren durchgeführt wird, werbe ich also konsequent bei allen wahlberechtigten Altenburgerinnen und Altenburgern um deren Unterschrift.

Antwort: Das ist nicht richtig. Wird das Bürgerbegehren durchgeführt, müssen in einer zuvor festgelegten Frist gültige Unterschriften von mindestens 35% der wahlberechtigten Altenburgerinnen und Altenburger gesammelt werden. Mit Erreichen dieser Anzahl gültiger Stimmen wird durchgesetzt, dass ein Bürgerentscheid durchzuführen ist. Beim Bürgerentscheid können die wahlberechtigten Stadtbewohner ausschließlich darüber abstimmen, ob der amtierende Oberbürgermeister im Amt verbleibt oder abgewählt wird. Eine Abwahl wäre erst dann erfolgt, wenn eine Mehrheit, welche mindestens 30% der wahlberechtigten Stadtbevölkerung umfasst, mit ihrem Kreuz dem Oberbürgermeister das Vertrauen entzieht.

Antwort: Die Hürden für eine Abwahl sind hoch und zahlreich; ein Nichtzustandekommen ist deshalb möglich. Gelingt es aber, dann wird es eine ausreichende Zeitspanne geben, in welcher sich Bewerberinnen und Bewerber positionieren können. Man würde sehen, wer dann Ambitionen zeigt und es läge ausschließlich bei den Bürgerinnen und Bürgern sich für die Beste oder den Besten zu entscheiden. Zudem empfinde ich ein Spekulieren über die Nachfolge von André Neumann zum jetzigen Zeitpunkt als müßig, weil man damit den dritten Schritt vor dem ersten machen würde.

Der Widerstand gegen die unsinnige Projektinitiative „Industriepark Altenburg-Windischleuba“ ist weiterhin gegeben. Selbst bin ich in Kontakt mit dem BAFA sowie dem Thüringer Wirtschaftsministerium. In beiden Häusern, so mein Eindruck, kann man nicht gut mit der Situation umgehen. Es ist wohl ein einmaliger Vorgang, dass ein einzelner Oberbürgermeister einher mit seiner willigen Gefolgschaft gegen das erkennbare Mehrheitsinteresse seiner Stadtbevölkerung auf Gedeih und Verderb ein viele Millionen Euro schweres Förderprojekt durchknüppeln will. Ein Projektvorhaben, bei welchem nicht nur 60 Millionen Euro einmalig gewährte Bundesfördermittel sowie erhebliche Eigenmittel aus dem Stadthaushalt sinnwidrig verpulvert werden sollen. Vielmehr wird unserer Landwirtschaft, den betroffenen Anwohnern und unserer heimischen Umwelt damit erheblicher Schaden zugefügt, mit dem erwartbaren Ergebnis einer ungenutzt brachliegenden Industrie-Investruine. Es gibt nicht nur in der Stadt Altenburg, sondern im gesamten Landkreisgebiet weit bessere Möglichkeiten diese Kohlemillionen zu investieren. Dann hätte Oberbürgermeister Neumann aber ordentlich vorarbeiten müssen, anstatt in recht willenloser Art und Weise ohne Plan, ohne konkrete Zielvorgabe und ohne Alternativen entwickelt zu haben der LEG Thüringen diese vielen Gelder in den Rachen zu werfen. Das für die mehrere Millionen Euro teure Entwicklungs- und Vermarktungsleistung eines solchen Industriegebietes seitens der Stadt Altenburg auf ein üblicherweise gesetzlich vorgegebenes Ausschreibungsverfahren verzichtet wurde, halte ich zudem für rechtswidrig. Ich erkenne zudem eine m. E. unzulässige Benachteiligung privatwirtschaftlich arbeitender Entwicklungsbüros, welche hier in recht dreist erscheinender Weise von der Abgabe eines eigenen Angebotes ausgeschlossen wurden.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie ich durch etliche Rückmeldungen erfahre, entdeckt der Altenburger Oberbürgermeister gerade alte, aber längerfristig vernachlässigte Freundschaften wieder. Auch sein Interesse für Vereine und Akteure aus Kultur, Sozialem und Sport scheint in den zurückliegenden Tagen sprunghaft angestiegen. Normalerweise wäre das erfreulich. Unter dem Vorzeichen eines anstehenden Bürgerbegehrens jedoch, kann man das auch anders bewerten: Dem Oberbürgermeister geht der Hintern auf Grundeis und im erkennbaren Panikmodus sucht er nun Verbündete und Gefolgsleute, um Bürgerbegehren wie Bürgerentscheid mit aller Macht zu verhindern. All das erinnert mich jedoch nur an den André Neumann, welcher niemals verlegen ist der Stadtbevölkerung das Blaue vom Himmel zu versprechen, wenn es seinem Vorteil dient und der sich zu oft im Nachhinein nicht daran erinnern wollte und die Menschen wieder mal an der Nase herumgeführt hat.

Uwe Rückert