Uwe Rückert: Mit Bekanntgabe der Ablehnung meines Antrages für ein Bürgerbegehren durch die Stadtverwaltung Altenburg, erhielt ich umgehend mehrere Presseanfragen. Es scheint zudem zuzutreffen, dass es Altenburgs Bürgermeister Rosenfeld ein Anliegen war die Ablehnung des Bürgerbegehrens umgehend und breit zu verkünden; zumindest ist das aufgrund der sofortigen Bespielung von sozialen Netzwerken meine klare Bewertung. / Stand: 6. Februar 2025

Bemerkenswert! Die Altenburger Stadtverwaltung, explizit der von mir persönlich adressierte Bürgermeister Rosenfeld, hatte maximal vier Wochen Zeit, um meinen Antrag auf ein Bürgerbegehren zu bescheiden. Wenn es nun maßgeblich zwei Formfehler gewesen sind, welche die erteilte Ablehnung begründen, dann hinterfrage ich zuerst das extrem langsame Arbeitstempo des Herrn Bürgermeisters, der zudem als Volljurist – so meine Erwartung an ihn – derartige Mängel mit geschultem Blick recht schnell erkennen sollte. Aber Herr Rosenfeld schöpfte die ihm gegebene Frist von vier Wochen voll aus. Kalkül? Ich nehme an ja. Die Methode des „im Sande verlaufen lassen wollen“ scheint hier Anwendung gefunden zu haben. Aber – das wird nicht funktionieren.

Nun hatte ich selbst soeben Kenntnis von der Ablehnung erhalten und den dazugehörigen Bescheid nur kurz überflogen, da meldeten sich bereits regionale und lokale Pressevertreter bei mir. Meine erste Reaktion wurde dort aufgefangen und darüber berichtet.

Wiederum nicht mit mir gesprochen hatte die „OTZ Schmölln“, deren freie Mitarbeiterin Petra Lowe zurückliegend bereits unrichtig berichtete und es auch da versäumte relevante Sachinhalte durch Nachfragen bei mir zu verifizieren. Vielmehr bestätigte sich mein erster Eindruck nach dem Lesen des Artikels von Frau Lowe, dass diese eine persönliche Befangenheit besitzt und – aus welchen, mir unbekannten Gründen auch immer – vielmehr bestrebt scheint meine Person öffentlich in Misskredit zu bringen. Deutlich wurde dieses durch den Beifall, welchen sie Herrn Tempel (Die Linke; ehemals SED, ehemals PDS) spendete, als dieser es sich nicht verkneifen konnte in sozialen Medien (wiederholt) unflätig gegen meine Person auszuholen.

Herr Tempel – der sich deutlich häufig um politische, hauptamtliche Wahlmandate bewarb und meistens scheiterte – tritt aktuell und wieder einmal als Direktkandidat von Die Linke im Wahlkreis 193 zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 an. Ohne politische Wertung, hier nur der sachliche, faktensichere Blick auf diesen Kandidaten: Kriminalhauptkommissar, der sich für mehr Legalisierung von Drogen einsetzt; ehemaliger Offizieranwärter der DDR Grenztruppen (Schießbefehl gegen Flüchtende); bis kürzlich in einer Privatinsolvenz gewesen.

Zurecht könnte man sich jetzt fragen, warum lässt sich der Rückert derart derb über den Tempel aus; das ist doch unanständig? Und prinzipiell würde ich dem beipflichten. Doch gerade Herr Tempel kann es sich seit Jahren nicht verkneifen immer wieder unqualifizierte, übergriffige Kommentare gegen meine Person abzuschießen. Vor diesem Hintergrund muss nun auch er damit umgehen, dass ich einmal meine Sicht über ihn kundtue. Und da stellt sich auch berechtigt die Frage, wie jemand mit dem guten Gehalt eines Kriminalhauptkommissars und dazu von 2009 bis 2017 mit den hohen Bezügen eines Bundestagsabgeordneten ausgestattet, in Privatinsolvenz geraten kann. Andere Menschen haben trotz harter Arbeit ein wesentlich geringeres Einkommen, sind mitunter auch von Ehescheidung betroffen, aber leben in geordneten, soliden Wirtschaftsverhältnissen. Selbst wenn persönliche Situationen eine Vermögenstrennung erfordern und ggf. Unterhalt gezahlt werden muss, kann das üblicherweise aus den vorhandenen Vermögenswerten (Sparguthaben, Verkauf Wohnimmobilie …) bestritten werden. Privatinsolvenz bedeutet immer, dass es Gläubiger (Banken, Handwerksbetriebe …) gibt, denen deshalb ein Vermögensschaden entsteht. Und es ist zudem höchst bedenklich, dass jemand, der seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse offensichtlich nicht im Griff hat, im Kreistag über den viele Millionen Euro umfassenden Kreishaushalt mitentscheidet. Welchen Schaden eine derart minderbefähigte Person im Bundestag anrichten kann, das mag man sich gar nicht ausmalen.

Das ist nun der Herr Tempel, welcher es augenscheinlich gut findet, wenn Altenburgs Oberbürgermeister gegen erheblichen Widerstand der Bevölkerung und gegen jeden guten Sinn und Verstand einen Industriepark auf wertvolles Ackerland bauen möchte. Das ist der Bundestags-Direktkandidat der Linkspartei, der offensichtlich kein Problem damit hat, wenn in extrem überzogenem Maß die Altenburger Stadtbevölkerung mit in dieser Höhe vermeidbaren Wasser-/ Abwassergebühren überzogen wird. Und diesem Herrn Tempel spendet die freie Mitarbeiterin und Journalistin der OTZ, Frau Petra Lowe, ihren ganz persönlichen Applaus, wenn er in gewohnt geistiger Niveaulosigkeit gegen mich austeilt.

Müßig zu erwähnen, dass auch der „Hofberichterstatter“ des Altenburger Oberbürgermeisters – Mike Langer/ ABG-TV – es sich nicht nehmen ließ in gewohnt polemischer Art sofort von Rückerts Scheitern zu berichten, nachdem die Stadt Altenburg in ihrer PM über die Ablehnung meines Antrags auf Bürgerbegehren informierte.

Es werden lediglich formale Mängel in der Antragstellung benannt. Nicht ausschließen möchte ich, dass diese zumindest im geringen Umfang als relevante Mängel angeführt werden dürfen. Trotzdem erkenne ich einen möglicherweise zu meinen Ungunsten genutzten Interpretationsspielraum bei der Gesetzesauslegung, den im Detail nachzuvollziehen noch vor mir liegt. Nach meiner ersten und an dieser Stelle noch nicht abschließend validen Bewertung, könnte es sich bei den ablehnenden Begründungen zumeist um Spitzfindigkeiten und bewusste Falschauslegungen von Gesetzen handeln.

Zudem muss ich widersprechen, wenn der bescheidende Bürgermeister Rosenfeld angibt, es wäre zum angestrebten Bürgerbegehren keine klare JA/NEIN-Fragestellung eingebracht worden. Hier wird eine m. E. eindeutig unwahre Behauptung aufgeführt, um den Antrag auf ein Bürgerbegehren zu Fall zu bringen. Zudem wird mehrfach verwiesen, dass ich in der Antragsformulierung nicht das Sachlichkeitsgebot beachtet hätte. Auch dem widerspreche ich ausdrücklich, weil jedwede aufgestellte Tatsachenbehauptung beweiskräftig hinterlegt ist. Doch scheint es dem Bescheidenden möglicherweise unangenehm, wenn sich daraus ergebende Tatsachenfeststellungen zugleich ein fragwürdiges Licht auf die Handlungsweisen desjenigen würfen, dessen Amtsführung das zentrale Anliegen des Bürgerbegehrens sind.

Weiterhin bringt der Bescheidende ein, dass eine Proklamation politischer Forderungen dem Antrag zu entnehmen wäre; so zumindest meine Lesart. Auch dem muss ich widersprechen, weil es im Antrag keinerlei politische Forderungen gibt, sondern lediglich Verweise auf Handlungsweisen des amtierenden Altenburger Oberbürgermeisters, welche sachlich und faktisch zu einem Vertrauensverlust in der Stadtbevölkerung führten.

Indem Bürgermeister Rosenfeld die aufgeführten und belegten Tatsachenbehauptungen als ungenügend für eine sachliche Rechtfertigung des beanstandeten Vertrauensverlustes nennt, überschreitet er m. E. deutlich seine Befugnisse im Prüfen der Antragstellung. Es liegt mithin nämlich nicht bei Bürgermeister Rosenfeld darüber zu befinden, ob in die Amtsführung des Altenburger Oberbürgermeisters noch genügend Vertrauen besteht. Dieses Vertrauen kann allein nur durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altenburg ausgesprochen oder entzogen werden; das ist der wesentliche Sinn des Bürgerbegehrens.

Auch unterstellt Bürgermeister Rosenfeld in seinem Ablehnungsbescheid, dass im Antrag allgemeine Vorwürfe gemacht werden, welche nahezu im strafrechtlichen Bereich liegen würden. Angeführt wird hier, aus dem Kontext der gesamtheitlichen Antragsformulierung herausgerissen, „Beteiligung an bzw. Unterstützung von rechtsbeugenden Maßnahmen“ im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“. Mit diesem Vorwurf, ich hätte durch meinen Antrag auf ein Bürgerbegehren nahezu den strafrechtlichen Bereich berührt, überzieht Bürgermeister Rosenfeld wissentlich oder unwissentlich erneut und nutzt dazu eine Formulierung, welche u. U. geeignet sein kann, um als subtile Drohung gegen mich begriffen zu werden. Tatsächlich jedoch gibt es zahlreiche, justiziable Belege für eklatante Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit den angewiesenen und durchgesetzten Corona-Schutzmaßnahmen; beispielhaft genannt sei hier die Ausschussdrucksache 19(14)246(22) des Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag vom 17.11.2020, in welchem die „Rechtswidrigkeit der bisherigen Coronamaßnahmen nach § 32 i.V.m. § 28 IfSG“ festgestellt ist. Eine mehrfache Verfassungswidrigkeit einzelner verhangener Corona-Schutzmaßnahmen ist heute unstrittig und jederzeit leicht zu belegen. Korrekt ist hierbei auch, dass der amtierende Altenburger Oberbürgermeister, seinem Naturell entsprechend, hoch motiviert in sozialen Medien die Durchsetzung dieser teils rechtswidrigen Corona-Schutzmaßnahmen forderte und dabei denen gegenüber, welche sich gegen diese Maßnahmen aussprachen, keine gute und keine angemessene Wahrnehmung gab.

Schlussendlich erkenne ich im Ablehnungsbescheid einen gegen mich erhobenen Vorwurf, dass ich – sinngemäß –  unsachliche und nicht zulässige Negativmotivationen einbringe. Also würde ich die Amtsführung des Altenburger Oberbürgermeisters toll finden und mit seinen Handlungsweisen einverstanden sein, dann würde ich bestimmt kein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides über seinen Verbleib oder seine Abwahl als Oberbürgermeister anstreben.

Mich treibt keinerlei Eile an. Weil ich beruflich wie privat sehr ausgelastet bin, werde ich mir die notwendige Zeit nehmen, um den Ablehnungsbescheid intensiv zu prüfen. Dass ich nun im nächsten Schritt den Weg zum Verwaltungsgericht nehme, das schließe ich nicht aus, aber halte es derzeit für wenig wahrscheinlich. Zudem würde ich faktisch gegen mich selbst klagen, denn entweder zahle ich die anfallenden Gerichtskosten als klagender Bürger oder ich werde als Stadtbewohner anteilig belastet, wenn die Stadt Altenburg ein solches Verfahren verliert. Insofern würde ich absehbar wiederum nur der Leitungsspitze des Altenburger Rathauses in die Karten spielen, verrenne ich mich hier in einen Prozess am Verwaltungsgericht.

Wahrscheinlicher ist deshalb, dass ich mit der mir unbegrenzt verfügbaren Zeit ein oder mehrere weitere Anträge für Bürgerbegehren auf den Weg bringe; je nachdem, wie oft die Entscheidungsinstanzen der Altenburger Stadtverwaltung beabsichtigen dieses spitzfindige Katz- und Mausspiel mit mir zu spielen.

Was jedoch im vorliegenden Fall sehr deutlich wurde, so meine klare Bewertung, ist der Unwille in der Altenburger Rathausspitze die den Wählerinnen und Wählern vom Gesetzgeber zugestandenen Mittel der basisdemokratischen Teilhabe zu akzeptieren. Man hätte bei geringfügigen Mängeln, und nur solche – wenn überhaupt – könnte ich bisher einräumen, diese beanstanden und mich Abhilfe schaffen lassen können. Stattdessen erkenne ich persönlich ein akribisches Suchen nach Fehlern, mit denen man es tunlichst zu verhindern sucht, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altenburg von ihrem legitimen Recht Gebrauch machen können, ihrem Oberbürgermeister das Vertrauen auszusprechen oder zu entziehen.

Wenngleich formale Ablehnungsgründe per se natürlich genügen, um die basisdemokratische Teilhabe der Altenburger Stadtbevölkerung zu unterbinden, gewinne ich noch weitere Erkenntnisse. Es wurden in keiner Weise die aufgeführten Tatsachenbehauptungen inhaltlich-sachlich moniert; also kann man möglicherweise umgekehrt auch auf eine Anerkenntnis der aufgeführten Mängel in der Amtsführung des Altenburger Oberbürgermeisters schließen. Und die Verhinderung dieses Bürgerbegehrens, welche meines Erachtens fadenscheinig konstruiert ist, wird den Menschen von Altenburg im Gedächtnis bleiben. In der Summe sehe ich hier einen bestimmt schwarzen Tag für das Rechts- und Demokratieverständnis in der Altenburger Rathausführung. (Ende des Pressestatements)

„Fight fire with fire“ oder „Schlage sie mit ihren eigenen Waffen“

Selbstverständlich werde ich nicht ablassen, um ein Bürgerbegehren durchzusetzen. Dazu möchte ich im nächsten Anlauf auch die Rechtsaufsicht einbeziehen; eben jene Kontrollinstanz, auf deren Mitprüfung sich Bürgermeister Rosenfeld in seiner Ablehnung meines Antrags beruft.

Das „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG) legt in § 4 eine Beratungspflicht durch die Rechtsaufsicht des Landkreises zugrunde, wenn ich diese schriftlich beantrage. Und genau das beabsichtige ich tun, bevor der nächste Antrag auf ein Bürgerbegehren zur Genehmigung an die Leitung der Altenburger Rathausverwaltung gerichtet wird.

Bleibt abzuwarten, ob man im Altenburger Rathaus dann wiederum einen Ablehnungsbescheid erlässt, wenn die übergeordnet prüfende Rechtsaufsichtsbehörde vorab die Richtigkeit des Antrags auf ein Bürgerbegehren festgestellt hat. Der Weg durch die Institutionen mag lang und mühselig sein; aber mein Durchhaltevermögen ist stärker.

Kurios und widersinnig bleibt auch, dass ich als antragstellender Bürger gesetzlich verpflichtet bin eine Genehmigung ausgerechnet von der kommunalen Leitungsinstanz einzuholen, gegen welche sich mein beabsichtigtes Bürgerbegehren richtet. Warum sollte der Altenburger Oberbürgermeister es zulassen, dass ein Verfahren gegen ihn in Gang gesetzt wird, an dessen Ende er möglicherweise sein Wahlamt verliert, wenn sich dieses vielleicht noch irgendwie mit der Begründung angeblich formaler Fehler verhindern lässt?

Uwe Rückert