Ein klares NEIN zum „Industriepark Altenburg/Windischleuba“
Uwe Rückert/ Initiator Bürgerbegehren: Warum die Entwicklung eines „Industrieparks Altenburg/Windischleuba“ nicht mehr zeitgemäß ist und zudem größten Schaden verursachen würde; Stand: 20. Januar 2025
Mit der an verschiedenen Bedingungen geknüpften Zusage von bis zu 90 Millionen Euro Bundesfördermitteln aus dem Fördertopf der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (umgangssprachlich „Kohlekommission“) und dem daran geknüpften „Investitionsgesetz Kohleregionen“, legte der Kreistag des Landkreises Altenburger Land Anfang 2021 mit damals fünf Förderprojektvorschlägen den Grundstein. Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 17. Februar 2021 war der Kreistag als höchstes kommunales Verwaltungsgremium einverstanden, dass zuerst fünf Förderprojekte entwickelt werden konnten. Zwischenzeitlich kam aus der Stadt Schmölln ein sechstes Förderprojekt hinzu.
Ohne separaten Kreistagsbeschluss kein Förderprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“
Der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 17. Februar 2021:
Der Kreistag beauftrag den Landrat, eine Antragstellung des Landkreises Altenburger Land im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen für folgende Pilotprojekte des Strukturwandels mit dem Ziel des Projektbeginns ab 2022 vorzubereiten und die konkreten Förderbedingungen mit dem Freistaat Thüringen zu klären:
1. Industriepark Altenburg/Windischleuba
2. Bildungs- und Dienstleistungscenters 4.0
3. Touristische Infrastruktur Haselbacher See
4. Reallabor und Erprobungsraum „Mobilität der Zukunft“ am Flugplatz Altenburg-Nobitz
5. Zukunftsinkubator Altenburg.
Die einzelnen Förderanträge werden dann dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Konkret bedeutet dies, dass für jedes dieser vorgeschlagenen Förderprojekte vor Einreichung beim Thüringer Wirtschaftsministerium dem Kreistag der jeweilige Förderplan vorgelegt werden muss. Dann berät der Kreistag über jedes Einzelprojekt und stimmt diesem zu bzw. lehnt dieses ab.
Das Einzelprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ wurde vom Projektträger Stadt Altenburg niemals dem Kreistag vorgestellt oder wurde gar um dessen Zustimmung ersucht. Vielmehr sandte man es direkt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Thüringer Wirtschaftsministerium zu. Das BAFA achtet dabei lediglich auf die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen, ohne Inhalt oder gute Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
Die Bewertung, ob ein Einzelprojekt förderfähig ist, trifft auf dieser überregionalen Entscheidungsebene das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes, in welchem die Förderung erfolgen soll und der Projektträger sich befindet. Für das Einzelprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ ist es also das Thüringer Wirtschaftsministerium, welches gegenüber dem Bund kundtut, ob die Fördermittel fließen sollen oder nicht.
Hierzu seit Monaten mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium in Kontakt, hat man mir von dort zuletzt in der 2.KW 2025 gesagt, dass dieses Einzelprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ bisher noch gar nicht bearbeitet wurde. Selbstverständlich bleibe ich dazu am Ball und werde ebenso weiterhin werben, dass entscheidungsbefugte Vertreter des Thüringer Wirtschaftsministeriums in das Altenburger Land kommen und das direkte Gespräch mit betroffenen Einwohnern, Grundbesitzern und Landwirten suchen, um deren berechtigte Einwände gegen ein solches Industriegebiet aus erster Hand zur Kenntnis zu nehmen.
Oberbürgermeister der Stadt Altenburg verstößt gegen Kreistagsbeschluss
Bekanntermaßen ist Altenburgs amtierender Oberbürgermeister André Neumann zugleich Mitglied der CDU Kreistagsfraktion und hat aus dieser Rolle heraus am 17. Februar 2021 dem Grundsatzbeschluss des Kreistages persönlich zugestimmt. Derselbe André Neumann verstößt jedoch wissentlich gegen diesen von ihm mitgetroffenen Beschluss, indem er seine Verwaltung angewiesen hatte am Kreistag vorbei das einzelne Förderprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ zur Erstbewilligung dem Thüringer Wirtschaftsministerium vorzulegen.
Die 90 Millionen Strukturförderung sind jedoch keine Fördermittel zur willkürlich freien Verfügung des Altenburger Oberbürgermeisters Neumann und der von ihm kontrollierten Teile des Altenburger Stadtrates. Vielmehr sind das erhebliche Steuermittel, welche der Bund dem Landkreis Altenburger Land verfügbar machen möchte. Und deshalb ist es folgerichtig, dass die Kreistagsmitglieder als gewählte Repräsentanten der Landkreisbevölkerung das entscheidende Wort haben, welches Förderprojekt beim Thüringer Wirtschaftsministerium eingereicht wird und welches nicht; übrigens eine Sichtweise, welche man in Erfurt unbedingt teilt.
Dem Kreistag wurde durch den Landrat und durch die einzelnen Projektträger somit gänzlich vorenthalten mitzubestimmen, in welchen finanziellen Größenordnungen die einzelnen Förderprojekte veranschlagt wurden. Dass beispielsweise ca. Zweidrittel der gesamten Fördersumme von max. 90 Millionen Euro ausschließlich zur Entwicklung des „Industrieparks Altenburg/Windischleuba“ eingesetzt werden sollen, das beruht auf keiner Festlegung des Kreistages. Vielmehr haben Landrat Melzer, Oberbürgermeister Neumann und wenige andere mehr diesen „90 Millionen Euro Kuchen“ willkürlich und nach eigenem Gutdünken untereinander aufgeteilt. Zudem wurden den Kreistagsmitgliedern keinerlei Förderpläne vorgestellt. Mithin ist auch nicht dargelegt worden, welcher Art die Erschließung eines Industrieparks erfolgen soll oder ob es dafür auch Interessenten gibt. Das aber entspricht keinem guten Rechtsverständnis und hebelt zudem jedes gute demokratische Mitbestimmungsrecht der gewählten Volksvertreter aus.
Möglicher Verstoß gegen geltendes Vergaberecht
Wenn die öffentliche Hand Leistungen von Dritten einkauft und ein gewisses Auftragsvolumen überschritten ist, dann erfolgt üblicherweise eine öffentliche Ausschreibung und jeder qualifizierte Bewerber kann sich mit einem Angebot um diesen Auftrag bemühen.
Bei der Vergabe der Planungs- und Vermarktungsleistungen für einen „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ wurde in absolut unverständlicher Weise von diesem Ausschreibungsverfahren abgesehen, obwohl hier ein beträchtliches Auftragsvolumen von 5 Millionen Euro zugrunde liegt.
Es war insbesondere der amtierende Altenburger Oberbürgermeister Neumann, welcher die unmittelbare Beauftragung der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) bewarb und einforderte. Seine Begründung dafür ist, dass der Freistaat Thüringen bei einer Beauftragung der LEG einen Großteil der obligatorischen Eigenbeteiligung übernimmt. Es ist nämlich ganz üblich, dass im Fall einer EU-, Bundes- oder Landesfördermaßnahme, der jeweilige Projektträger – in diesem Fall die Stadt Altenburg – einen gewissen Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung einbringt. Bezogen auf Strukturfördermaßnahmen als ehemaliges Kohlerevier über das InvKG beträgt der Eigenanteil 10%.
Und hier greifen Altenburgs Oberbürgermeister und der Freistaat Thüringen zu Ungunsten der Landkreisbevölkerung des Altenburger Landes auf – wie ich meine – sehr unlautere Weise, in die Trickkiste. Die LEG ist nämlich kein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches sich den harten Marktbedingungen und einer ebenso harten Konkurrenz zu stellen hat. Vielmehr ist die LEG ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Freistaates Thüringen und damit eine Art Apendix der ohnehin ausufernden Bürokratie- und Verwaltungslandschaft.
Also verspricht der Freistaat Thüringen dem Altenburger Oberbürgermeister, dass die Stadt als Träger des Förderprojektes weit unterhalb von 10% ihren Eigenanteil einsetzt, während der größere Teil durch den Freistaat übernommen wird. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Altenburg dieses hundertprozentige Tochterunternehmen des Thüringer Freistaates, die LEG, ausschließlich zu beauftragen und auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten.
Damit fließen Millionenbeträge von Bundesfördermitteln, welche für das Altenburger Land und dessen Landkreisbevölkerung bestimmt sind, auf direktem Weg in die LEG; also schlussendlich zum Freistaat Thüringen. Umgekehrt – wollte man wirklich solch einen Industriepark haben – werden privatwirtschaftliche Planungsbüros um ihre Chance betrogen bei einem Auftrag im Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro mitbieten zu können. Das betrifft dann auch Planungsbüros aus der Altenburger Heimatregion, an denen wiederum Arbeitsplätze hängen.
Der konkrete Vertrag, welchen Altenburgs Oberbürgermeister Neumann mit der LEG gezeichnet hat, ist mir nicht bekannt. Aber soviel dringt aus dem Stadtrat nach draußen, dass es ein Knebelvertrag zu Ungunsten der Stadt Altenburg ist. Denn egal was passiert, ob der Auftrag zur Entwicklung und Vermarktung dieses Industrieparks vernünftigerweise zurückgenommen wird oder ob die LEG ihren Auftrag nicht bzw. nur teilweise erfüllt; es muss die volle Summe gezahlt werden. Welcher Privathaushalt und welcher private Unternehmer bei einigermaßen klugem Verstand kauft aber eine Leistung ein, welche er auch dann vollständig und sehr teuer bezahlen muss, wenn diese überhaupt nicht oder nur ungenügend erbracht wird?
Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass Altenburgs amtierender Oberbürgermeister Neumann bisher nirgendwo erklären konnte, welche konkrete Zielsetzung er der LEG zur Entwicklung des Industrieparks gegeben hat, noch kennt man vorgegebene Zeitlinien oder irgendetwas, was man als Roadmap/ als Planvorgabe des Projektträger klassifizieren könnte. Nachdem von Jahresbeginn 2021 bis Jahresende 2024 keine weitere Projektinitiative seitens der Stadt Altenburg bekannt geworden ist, welche im Fall einer Nichtgenehmigung als mögliche Alternative zum Industriepark eingebracht werden kann; da komme ich unweigerlich zur Erkenntnis, dass Oberbürgermeister André Neumann über beinahe vier Jahre hinweg absolut nichts getan hat, um weitere und sinnvollere Förderprojekte für Altenburg einzubringen. Aber nun, relativ kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist der ersten von drei verbindlich vorgegebenen Förderperioden, da schießt er recht willkürlich und erkennbar unüberlegt, noch dazu gegen erheblichen Widerstand einer großen Anzahl der Landkreisbevölkerung, ein vielfach widersinniges Förderprojekt „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ raus.
Betrachte ich die gesamte Vorgehensweise des amtierenden Oberbürgermeisters Neumann zur Beauftragung der LEG, dann ist dieses mein persönlicher Eindruck:
- Möglichkeit der Veruntreuung öffentlicher Gelder, hier konkret 3,65 Millionen Euro Bundesfördermittel und 1,35 Millionen Euro städtische Haushaltsmittel.
- Völlige Ignoranz des erheblichen Widerstandes gegen die Entwicklung eines „Industrieparks Altenburg/Windischleuba“, obwohl die zahlreich gegen ein Industriegebiet sprechenden Argumente absolut stichhaltig und hoch relevant sind.
- Eine durch Tatenlosigkeit über vier Jahre hinweg verpasste Chance, wesentlich bessere Förderprojekte für die Stadt Altenburg bzw. für andere Fördermöglichkeiten im Landkreis (Wieso sollen bis zu 60 Millionen Euro Bundesförderung von insgesamt max. 90 Millionen Euro allein für die Stadt Altenburg eingesetzt werden? Wieso rebellieren dagegen nicht die Bürgermeister der umliegenden Ortschaften?) auszuplanen.
- Die rechtlich absolut fragwürdige Benachteiligung der Privatwirtschaft gegenüber einem verwaltungsähnlichen Unternehmen LEG, das zu hundert Prozent ein Tochterunternehmen des Freistaates Thüringen ist, durch Verzicht auf öffentliche Ausschreibung.
- Vermutlich auch das verantwortungslose Zeichnen eines Knebelvertrages mit der LEG, durch welchen Oberbürgermeister Neumann, unabhängig einer erfolgenden Auftragserfüllung, der LEG die Zahlung von 5 Millionen Euro aus Geldern der öffentlichen Hand zusichert.
- Rechts- und beschlusswidriges Umgehen des bindenden Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 17. Februar 2021, für welchen André Neumann als Kreistagsabgeordneter höchstpersönlich votiert hatte.
Warum wird die Entwicklung eines „Industriegebietes Altenburg/Windischleuba“ nur negative Auswirkungen für das Altenburger Land haben?
Die erheblichen Nachteile für Landwirtschaft, Umweltschutz, Verlust an Lebensqualität, Wertminderung für umliegende Wohngrundstücke und vieles mehr, wurden bereits oft und ausführlich genannt. Dazu kommt die in jeder Hinsicht ungenügende Verkehrsanbindung, auch im Vergleich zu naheliegenden und freistehenden Industrieflächen entlang des uns umgebenden Autobahn- und Schienennetzes sowie unmittelbar am Frachtflughafen in Leipzig/Schkeuditz. Auch die am 11. Januar in Gerstenberg durch das ganz vorbildliche Engagement von Bürgermeister Patzelt, Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Gerstenberg eG Leder, Kreisbauernverbandsvorsitzendem Bauch und einigen weiteren gegründete Initiative zur Verhinderung des Industriegebietes ist mehr als nur ein starkes Zeichen. In dieser hervorragenden Veranstaltung wurde den zahlreich erschienenen Besuchern ganz stichhaltig und gut begründet dargelegt, warum sehr viel gegen dieses Industriepark-Projekt spricht und nahezu nichts dafür. Die Erkenntnis hätte auch bei Oberbürgermeister Neumann bereits vor vielen Monaten reifen sollen, dass ein erheblicher Teil der Landbesitzer, auf deren Flächen das Industriegebiet entstehen soll, nicht verkaufswillig ist. Und ebenso unmissverständlich ist die deutliche Aussage der Agrargenossenschaft, welche noch über Jahre hinweg die Pachtverträge für die meisten Flächen dort besitzt, dass sie ebenfalls nicht zum Verzicht dieses hochwertigen Ackerbodens bereit ist, damit dort eine Industrie-Investruine entstehen soll.
Die totale Fehleinschätzung des Altenburger Oberbürgermeisters Neumann über das angebliche Potenzial eines solchen Industrieparks, von welcher abzurücken ihm trotzdem nicht gelingt, wird absolut klar, folgt man den Ausführungen von Dr. Klement, dem Leiter der Gruppe Innovative Regionen am Fraunhofer Institut Leipzig. Hier kann man der „Wirtschaftsvereinigung Altenburger Land Metropolregion Mitteldeutschland“ (WAMM) nur dankbar sein, dass sie erst kürzlich Herrn Dr. Klement einluden und dieser seine verifizierten Erkenntnisse über Chancen für Stadtentwicklung für eine Kommune wie Altenburg sehr plastisch greifbar darlegte. Dr. Klement war zurückliegend u.a. beauftragt Optionen für positive Stadtentwicklung von Zeitz zu erforschen und der Stadt Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Das sachgerechte und faktenbasierte Ergebnis der Arbeit von Dr. Klement und dessen Team ist für mich nicht überraschend. Anstatt auf Neuansiedlungen großer Industrien von außerhalb zu setzen, welche dem ohnehin extrem angespannten Arbeitsmarkt weitere Fachkräfte entziehen, weil heimische Betriebe dann im Lohnwettbewerb nicht mithalten können, setzt er bewusst auf Stärkung der lokalen Wirtschaftsunternehmen. Und bei diesen ist regelmäßig kein Expandierungsbedarf zu erkennen, für welchen zusammenhängend 80 ha Industriefläche benötigt werden. Kämen aber wirklich größere Industrieeinheiten von außerhalb nach Altenburg, was wären das für Unternehmen, wenn diese nicht zuerst auf den wesentlich attraktiveren, verkehrstechnisch besser angebundenen freien Industrieflächen um das Altenburger Land herum siedeln? Es wären Industrien wie Batteriefabriken, Müllverbrennungsanlagen und ähnliches … Wollen wir das?
Hier der Link zum Fachgespräch der beiden Vertreter der WAMM mit Dr. Klement und dessen sehr aussagekräftigen Bewertungen, welche an keiner Stelle die Schaffung einer Industriefläche gutheißen, wie Oberbürgermeister Neumann diese auf Gedeih und Verderb durchboxen möchte: https://www.wamm-abg.de/chancen-zukunft-altenburgerland/
Kurze Rückschau in die Genese der Idee „Industriepark Altenburg/Windischleuba“
Seit vielen Jahren ist die Absicht zur Entwicklung eines „Industrieparks Altenburg/Windischleuba“ im Regionalplan Ostthüringen aufgeführt. Diese Idee reicht weit vor die Amtszeit von Oberbürgermeister Neumann zurück und war damals sicher gut und richtig. Denn vor Jahren war die Bevölkerungszahl im Altenburger Land weit höher und durchschnittlich deutlich jünger. Man hoffte und arbeitete an einer mehr prosperierenden Zukunft des Landkreises, als schlussendlich leider eingetreten. Auch sind die Brücken und Straßen, welche als Bundestraßen in Zuständigkeit des Bundes fallen, seit sehr vielen Jahren mit höchster und hoher Priorität im Bundesverkehrswegeplan zur ertüchtigenden Ausbau vorgesehen; inklusive der längst überfälligen Anbindung an die BAB 72. Die Realität ist, vergleichend zu dieser großspurigen Planung, sehr ernüchternd. Nunmehr ebenfalls seit Jahren ist die Pleißebrücke auf der B7 zwischen Windischleuba, Borgishain und den Pähnitzer Teichen in einem jämmerlichen Zustand, mit eingeschränkter Maximallast für überfahrende Kraftfahrzeuge und aufgrund fortschreitender Baufälligkeit nur wechselseitig befahrbar. Hier bemerkt man weder den Landrat Melzer noch Altenburgs Oberbürgermeister Neumann, dass diese sich einmal durchsetzungsstark für die Erneuerung dieser Brücke eingesetzt hätten. Und das ist nur ein Negativbeispiel unter weiteren mehr.
Heute, viele Jahre später, ist die Ostthüringer Regionalplanung mit ihrem ausgeworfenen „Industriegebiet Altenburg/Windischleuba“ von einer ganz anderen Lebenswirklichkeit überholt worden. Diese Planung, einst gut, richtig und verheißungsvoll, muss gänzlich aus der Regionalplanung gestrichen werden. Der Landrat und die Kommunalaufsicht sollten umgehend die Spinnereien von Altenburgs Oberbürgermeister Neumann einer kritischen Prüfung unterziehen und dieses massenhaft Steuergeld verbrennende Unsinnsunterfangen „Industriepark Altenburg/Windischleuba“ stoppen; somit auch beitragen, um den damit angefachten Unmuts-Flächenbrand innerhalb der zurecht aufgebrachten Bevölkerung einzudämmen.
Was muss jetzt sofort geschehen?
- Sofortiger Stopp des Neumann’schen Förderprojektes „Industriepark Altenburg/Windischleuba“.
- Verhandlungen mit der LEG und dem Freistaat Thüringen, damit nicht 5 Millionen Euro städtische Gelder und Bundesfördermittel gezahlt werden müssen, obwohl die Entwicklungsleistung dafür weder gebraucht wird noch sinnvoll und richtig ist.
- Schnellstmögliches Erarbeiten sinnvoller und bedarfsorientierter Förderprojekte in Altenburg und im Altenburger Land, um die mithin eng gewordenen Fristen zum Abrufen der ersten und größten Fördercharge nicht zu verpassen.
- Prüfung von Regressforderungen gegenüber Altenburgs Oberbürgermeister und Prüfung, ob nicht erhebliche Rechtsverstöße (Verzicht auf öffentliche Ausschreibung, Veruntreuung öffentlicher Gelder …) vorliegen.
Zusätzliche Anmerkung:
Fällt Ihnen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auch auf, dass Altenburgs Oberbürgermeister Neumann wie ausgewechselt wirkt, seit das Thema „Bürgerbegehren“ publik ist?
Es wirkt auf mich, als ob er sich größte Mühe gibt nach außen reumütig und entschuldigend zu wirken. Ihm eigene, und bis dato jederzeit ohne zu Zögern gegenüber der Stadtbevölkerung gezeigte Flapsigkeit ist wie weggewischt. Dafür jetzt seine plötzliche Erkenntnis, dass mancher seiner „Späße“ vielleicht weniger lustig für jene waren, auf deren Kosten er sich amüsiert hatte.
Bemerkenswert auch, wie emsig er in diesen Tagen telefoniert, Kontakt zu jenen sucht und sich fürsorglich zeigt, die ihm bisher weitgehend egal schienen. Selbstredend auch sein aktuell spontan gewachsenes, großes Verständnis für alle Privathaushalte, aber auch für die kleineren und größeren Unternehmer im Altenburger Land, welche durch teils exorbitant steigende Gebühren für die „Visionen“ und persönlichen Prestigeobjekte des Herrn Oberbürgermeister Neumann immer tiefer in die Tasche greifen müssen.
Besonders übel finde ich, dass Oberbürgermeister Neumann ganz offensichtlich auf weniger erfahrene, weniger fachlich versierte Stadträte massiv eingewirkt zu haben scheint, um sich deren Zustimmung für immer weitere Belastungen der Altenburger Stadtbevölkerung zu sichern. So höre ich auch aus dem Mund eben solcher Mandatsträger, dass Oberbürgermeister Neumann mit steigenden Kita Kosten für junge Familien und dem Stopp von Straßensanierungen droht, wenn diese nicht in seinem Sinne weiter die Gebührenschraube hochdrehen. Da werden dann äußerst knappe (eine Stimme) Mehrheiten im Stadtrat generiert, indem schon unlauterer Druck auf einzelne Stadträte ausgeübt wird und diese dann entgegen ihrer eigentlichen Überzeugung ein Votum abgeben, wie es Oberbürgermeister Neumann von ihnen verlangt. Auch hierbei ließe sich annehmbar eine Unrechtmäßigkeit feststellen, welche konsequent zur Unwirksamkeit des entsprechenden Stadtratsbeschlusses führen müsste.
Der SPD Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte einmal den bedeutsamen Satz: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.“
Es ist klar außerhalb meines medizinischen Sachverstandes und meiner persönlichen Kompetenzen, dass ich André Neumann zu Arzt beordern möchte. Aber als Einwohner von Altenburg, da möchte ich zumindest einen Oberbürgermeister in meiner Heimatstadt haben, der nicht von zu großen, zu teuren Visionen geplagt ist, für welche die Stadtbevölkerung die Rechnung zahlt; sondern der mit klarem Verstand zum Besten der Stadt und zum Wohle der Stadtbevölkerung und unserer heimischen Wirtschaft arbeitet; daran fehlt es momentan leider.
Und schlussendlich habe ich zwei Fragestellungen für jeden Einwohner Altenburgs.
Warum nennt Oberbürgermeister Neumann seine teils größenwahnsinnig-realitätsfernen Fantasien „Vision 2030“?
Exakt zum Ende seiner zweiten Wahlperiode als Oberbürgermeister werden wir im Jahr 2030 sein, wenn diese Amtsperioden ungestört fortlaufen.
Warum aber verbringt Altenburgs Oberbürgermeister zumindest nach meiner Wahrnehmung wesentlich mehr Zeit in Berlin bei Bundespräsident Steinmeier und sicherlich auch bei den CDU Granden des Bundestages/ des Konrad-Adenauer-Hauses?
Möglicherweise, aber nur möglicherweise dienen diese Besuche auch einer gewünschten Anschlussverwendung von André Neumann im Deutschen Bundestags oder als politischer Beamter einer CDU geführten Bundesregierung. Wie dem auch sei, lässt man ihn heute als Oberbürgermeister unwidersprochen gewähren, dann wird er uns keine blühenden Landschaften überlassen. Dafür aber einen Schuldenberg noch für nachfolgende Generationen, die von der Stadt aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht zu erhaltenden Verfalls-Überreste einer Landesgartenschau, eine Industrie-Investruine Altenburg/Windischleuba, eine völlig überteuerte und auch sonst in jeder Hinsicht für Altenburg überdimensionierte Neumann-Spielewelt und etliche weitere „Geschenke“. Aber dazu demnächst mehr.
In diesem Sinne kann ich nur bitten und auffordern, machen Sie, die sehr vielen vernünftigen Bürgerinnen und Bürger, unterstützen Sie das Bürgerbegehren und retten Sie damit Altenburg vor weiterem Schaden.
Uwe Rückert