Eine große Zahl toller Menschen hat mich sehr engagiert beim Sammeln der notwendigen Unterstützungsunterschriften unterstützt. Ihr habt eure Familien, Freunde, Kollegen und auch völlig fremde Personen überzeugen können, mir mit ihrer Unterstützungsunterschrift überhaupt erst die Kandidatur als Landrat im Altenburger Land zu ermöglichen.

Jedem, der mir seine Unterstützungsunterschrift gegeben hat, sage ich hiermit herzlichen Dank. In kurzer Zeit wurden deutlich über 400 Unterschriften gesammelt; das gesetzlich vorgegebene Quorum damit fast verdoppelt. Das ist großartig. Das macht Mut für die Landratswahl.

Schwieriger gestaltete sich das Sammeln notwendiger Unterstützungsunterschriften für unsere Wahlliste zur Kreistagswahl. Nicht nur manche Stadt- oder Gemeindeverwaltung zeigte sich unterschiedlich beflissen unsere Unterstützungslisten den unterschreiben wollenden Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen; auch die öffentliche Bekanntmachung dazu und die Kenntlichmachung durch verantwortliche Kommunalverwaltungen waren oftmals ungenügend.

Den allermeisten Menschen im Landkreis war überhaupt nicht bekannt, dass unsere Listen in den zuständigen Kommunalverwaltungen auslagen und wir nur ein sehr geringes Zeitfenster bis zum 22. April 2024 hatten, um die notwendige Anzahl an Unterschriften zu erhalten. Gesetzlichen Vorgaben zufolge genügte die Information seitens der Kreiswahlleiterin auf der homepage der Landkreisverwaltung, welche jedoch von nur sehr wenigen Menschen überhaupt gelesen wird. Eine Bekanntgabe über Printmedien bzw. ein gedrucktes Amtsblatt zur Verteilung an jeden Haushalt im Landkreis gab es nicht.

Damit gab es eine klare Veranlassung die aufgefallenen Mängel unmittelbar dem zuständigen Referatsleiter im Thüringer Innenministerium mitzuteilen, welcher sofort und gut reagierte. In seinem Auftrag versandte das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Nachricht an alle Landkreise und kreisfreien Städte, forderte die zuständigen Verwaltungen damit nochmals auf die Listen für Unterstützungsunterschriften jeder Bürgerin und jedem Bürger bestmöglich zugänglich zu machen.

Wiederum war es eine Gruppe sehr engagierter Menschen, welche in ihrem Umfeld informierten und mobilisierten; so dass wir trotz der uns mancherorts erkennbar willentlich in den Weg gestellten Hürden auch hier die notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften deutlich überboten.

Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Weg in ihre Kommunalverwaltung nicht scheuten, um für uns zu unterschreiben und uns damit überhaupt erst den Antritt zur Kreistagswahl ermöglicht zu haben.

Anmerkung:

Ganz offensichtlich führte unser Fall in Erfurt zur Erkenntnis, dass eine alleinige Bekanntmachung wichtiger Wahlinformationen über die Online Plattform einer Landkreisbehörde deutlich ungenügend ist, um die Aufmerksamkeit aller Landkreisbewohner zu gewinnen.

Mit Datum vom 9. April 2024 hat das Thüringer Innenministerium alle Kreiswahlleiter angewiesen, dass Bekanntmachungen zur Landtagswahl nunmehr auch über geeignete Printmedien zu erfolgen haben. Unser Einsatz und unser Aufbegehren gegen eine offenkundige Chancenminderung und Wettbewerbsverzerrung für unsere Wahlliste haben also in ganz Thüringen zu einer Nachbesserung bei der Bekanntmachung wichtiger Wahlen gesorgt; gut so.

Zum Nachdenken:

Warum müssen in Zeiten großer Politikverdrossenheit durch überparteiliche Bürgerinitiativen, welche sich zur Wahl für kommunale Gremien (Kreistag, Stadt- und Gemeinderat) stellen wollen, unter schwierigsten Bedingungen sehr viele Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, um überhaupt erstmal zur Wahl zugelassen zu werden?

Dass das so ist, liegt am Thüringer Kommunalwahlwahlgesetz, in welchem diese hohen Forderungen als bedingende Auflage niedergeschrieben sind. Und wer allein könnte ein Landesgesetz, welches das Thüringer Kommunalwahlgesetz ist, so ändern, dass es praxistauglich und gegenüber überparteilichen Bürgerinitiativen freundlicher wird? Das ist der Thüringer Landtag, in dem die etablierten Parteien ihre Fraktionen haben.

Welches Interesse aber werden CDU, SPD, DieLinke, B90/Grüne, AfD und FDP haben, dass überparteiliche Bürgerbündnisse in den kommunalen Gremien gehörig mitbestimmen und ihnen dort die Mandate streitig machen? Weshalb also ein Landesgesetz im Landtag ändern, wenn es den Parteien die überparteilichen Mitbewerber vom Hals hält?

Merken Sie etwas?

Es geht weiter. Jetzt geht es in die heiße Wahlkampfphase.

In Kürze wird ein Meer aus Wahlplakaten unseren Landkreis überfluten. Auch hier lohnt es zu überlegen, woher die Wahlwerbung kommt.

Die Plakate und Zeitungsinserate werden bei den Parteilisten und Parteikandidaten üblicherweise durch deren Parteizentralen zur Verfügung gestellt bzw. übernehmen diese die beträchtlich anfallenden Kosten dafür.

Wenn nun das Konrad-Adenauer Haus (Berliner CDU Parteizentrale), das Willy-Brand-Haus (Berliner SPD Parteizentrale) und weitere Zentralen anderer Parteien die Wahlwerbung für ihre Parteikandidaten zur Landratswahl, zur Kreistagswahl etc. bezahlen; was glauben Sie wessen Interessen die gewählten Kandidaten dieser Parteien dann vertreten werden? Die Interessen von Ihnen, unserer Landkreisbevölkerung? Oder doch eher die Interessen Ihrer Parteifunktionäre und deren ideologischer Agenda?

Ihr/ Euer Uwe Rückert