Starke Heimat Pressemitteilung: ungeteilte Unterstützung für klare Forderung der Thüringer SPD Landtagsfraktion; Stand 09. Dezember 2020

Von der kommunalen Ebene bis zum Freistaat debattieren und beschließen Gemeinde- und Stadträte, Kreistage und der Landtag in diesen Tagen die Haushalte für 2021. Damit auf jeder Beschlussebene auch im Einklang mit Gesetz und Vorschrift gehandelt wird, gibt es überprüfende, ggf. korrigierend eingreifende  Rechtsaufsicht. Die oberste Rechtsaufsichtsbehörde in Thüringen ist das Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), welches unter Leitung eines Ministers, zweier Staatssekretäre und mehrerer Abteilungsleiter steht. Dem Ministerium nachgeordnet ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Rechtsaufsichtsbehörde. Das Landesverwaltungsamt übt unmittelbar Rechtsaufsicht gegenüber den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten aus. Alle anderen Thüringer  Städte und Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht durch ihre Landkreisverwaltungen. Die genauen Zuständigkeiten sind in der Thüringer Kommunalordnung in den §§ 23 und 102 geregelt.

Zurückliegend beanstandete die SPD Landtagsfraktion mit sachlich triftiger Begründung, dass es wohl nicht angehen könne, wenn ein Innenminister (unisono oberster Rechtsaufseher im Freistaat) zugleich ein kommunales Wahlmandat als Stadtrat ausüben würde. Denn damit würde er sich als Teil der kommunalen Verwaltung selbst kontrollieren. Zielperson dieser scharfen und keineswegs ungerechtfertigten SPD Kritik, einher mit unzweideutigen Aufforderungen zur Niederlegung seines Mandates als Stadtrat von Eisenach, war der damalige Innenminister Köckert (CDU). Die SPD Landtagsfraktion agierte zu diesem Zeitpunkt zwar aus einer nicht mehrheitsfähigen Oppositionsrolle heraus für einen entsprechenden Landtagsbeschluss. Doch steht anzunehmen, dass aktuell eine parlamentarische Mehrheit zur Durchsetzung eines strikten Trennungsgebotes zwischen persönlich aktiver Zugehörigkeit zur politischen Leitungsebene von Thüringens oberster Rechtsaufsichtsbehörde (TMIK) einerseits, sowie der gleichzeitigen Wahrnehmung eines Wahlmandates in einem der Rechtsaufsicht unterliegenden kommunalen Verwaltungsgremium andererseits, erreichbar ist.

Möglicherweise unter der Last vielfältiger Regierungsverpflichtungen, verfehlte die Thüringer SPD über deren Landtagsfraktion seit Bildung des Kabinetts Ramelow I. in 2014, ihre diesbezüglich klar und scharf formulierten Zielvorstellungen zu wiederholen und durchzusetzen. Somit ist diese Pressemitteilung zugleich freundliche Erinnerung an die Thüringer SPD, keinesfalls von ihrem früher artikulierten Vorhaben abzulassen.

Die Unterstützung unserer Ostthüringer Bürgerbewegung „Starke Heimat“ für das Anliegen der SPD ist auch dahingehend folgerichtig, da wir aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt klar bestätigende Meinungsbilder von verantwortlich eingesetzten Mitarbeitern besitzen. Es wurde uns auf Nachfrage ganz eindeutig bestätigt, dass eine Möglichkeit zur Einflussnahme des TMIK auch im Bereich der Rechtsaufsicht gegenüber Landkreisverwaltungen und kreisfreien Städten immer besteht. Ebenso kann nicht abgestritten werden, dass eine steuernd indirekte Einflussnahme von der Leitungsebene des TMIK gegenüber leitenden Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes schon deshalb möglich wäre, weil man verschiedentlich die beruflichen Entwicklungschancen beeinflusst (Arbeits- und Dienstzeugnisse; förderliche Dienstposten etc.). Die bestehende Option zur nicht objektiven, dafür politisch subjektiv motivierten Einflussnahme  durch die Leitungsebene des TMIK auf die Arbeit des Landesverwaltungsamtes finden wir auch darin bestätigt, dass die mit uns sprechenden Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ihrer namentlichen Nennung nicht zustimmten.

Im Fazit bekräftigen wir nochmals deutlich unsere Unterstützung für das zurückliegend klar formulierte Ansinnen der Thüringer SPD Landtagsfraktion. Der SPD Argumentation folgend, sehen auch wir wohlbegründet dargelegt, dass der Thüringer Innenminister, dessen politische Staatssekretäre*innen sowie politische Abteilungsleiter*innen, welche in ihrer Amtsausführung auch immer die parteipolitische Agenda ihrer jeweiligen Partei durchzusetzen haben, keinesfalls Wahlmandatsträger*innen in jenen Kommunalverwaltungen sein sollten, welche der Thüringer Rechtsaufsicht (egal ob unmittelbar oder mittelbar zuständig) unterliegen.

Zuerst zum persönlichen Schutz des amtierenden Innenministers sowie der gesamten politischen Leitungsebene des TMIK, sollte der Thüringer Landtag die Thüringer Kommunalordnung  anpassen. Dies würde den ggf. betroffenen Innenminister, politischen Staatssekretär*innen und politischen Abteilungsleiter*innen ermöglichen zu entscheiden, ob ihr Lokalpatriotismus überwiegt und man sich für die Beibehaltung kommunaler Wahlmandate entscheidet; oder ob man vorzugsweise weiter regierungsverantwortlich im TMIK arbeitet, aber dafür konsequent eigene kommunale Wahlmandate vollumfänglich aufgibt.

Die Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Thüringer SPD wird sich auch daran messen lassen müssen, ob man zu eigenen Forderungen steht und diese stringent umsetzt. Aktuelle Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag erlauben die positive Prognose, dass ein entsprechender Antrag Zustimmung finden sollte.

Ihre Bürgerbewegung im Altenburger Land STARKE HEIMAT