Kreistagfraktion STARKE HEIMAT: Innenministerium verfehlt dauerhaft kommunale Entlastung und scheitert an eigener Klientelpolitik; Stand 17. März 2021

Alle Jahre wieder beklagen unsere Kommunen zu hohe Abgabelasten. Unser Landesrecht  sieht vor, dass bemessen an Steuerkraft und Finanzbedarf die Schlüsselzuweisungen für unsere Kommunen festgelegt werden. Die Pflicht des Freistaates Thüringen zur auskömmlichen Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden ergibt sich aus GG Art. 106 (7) sowie der Thüringer Landesverfassung Art. 93. Anhaltende Minderbeachtung und mangelhafte Förderung unseres Landkreises Altenburger Land durch die Thüringer Landesregierung, hat tiefe Spuren in unseren Kommunen hinterlassen. Heute sind es nur sehr wenige Gemeinden im Landkreisgebiet, welche genügend Steuerkraft besitzen und deshalb nicht auf zusätzliche Schlüsselzuweisungen zum Erbringen ihrer Pflichtaufgaben angewiesen sind.

Auch die Landkreisverwaltung selbst hat immense Pflichtaufgaben zu bewältigen, für deren Finanzierung die Kreisumlage die wichtigste Einnahmequelle darstellt. Darüberhinaus verweigert die Landesregierung maßgeblich wichtige Unterstützungen. Beispiele für derart schlechte Regierungsführung gibt es genügend, wie man zuletzt an der unverständlichen Deckelung der Landeszuschüsse für die Sanierung des Theatergebäudes in Altenburg sah. Nicht unwahrscheinliche, sehr hohe Mehrkosten, welche im Zuge der fortschreitenden Sanierungsarbeiten entstehen können, fallen somit zu alleinigen Lasten der Kommune. Wenn die Landesregierung durch versuchten Kahlschlag unserer Bildungslandschaft sowie wirtschaftsunfreundliche Regulierungen den Bevölkerungsschwund im Altenburger Land direkt fördert, dann sollten umgekehrt die Belastungen der Kommunen auch angemessen bleiben. Gesamtheitlich schwindender kommunaler Leistungskraft aber mit immer höheren Bemessungsgrundlagen für Abgaben zu begegnen, entspricht keiner guten Kommunal- und Finanzpolitik der Landesregierung.

Der notwendigen Haushaltssteuerung dient das Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Dieses Landesgesetz muss sich selbstverständlich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren, weshalb man es als „Living Document“ bezeichnen und behandeln muss. Gewerbe-, Einkommens-, Umsatz- und Grundsteueraufkommen haben sich auch bei vielen Kommunen im Altenburger Land deutlich geändert. Trotzdem wurde das Finanzausgleichsgesetz zuletzt in 2013 (Regierung Lieberknecht) angepasst. Seit 2014 jedoch erlebt man nur rot-rot-grüne Flickschusterei durch immer wieder nachgeschobene Haushaltssicherungsgesetze, statt einer dringend notwendigen Reform zugunsten dauerhaft auskömmlicher kommunaler Finanzausstattung.

Im Thüringer Innenministerium leistet man sich eine Staatssekretärin für den  Bereich „Kommunales“. Weshalb jedoch Innenminister Maier (Thür SPD-Vorsitzender) für die Leitung nur einer Abteilung „Kommunale Angelegenheiten“ eine Doppelspitze aus Staatssekretärin (Philosophin und SPD-Parteifreundin) und Abteilungsleiter benötigt, das muss gerade im Wahljahr 2021 intensiv erörtert werden, denn der Bereich „Günstlings-, Vettern-, Versorgungs- und Cliquenwirtschaft“ ist bei Rot-Rot-Grün sehr ausgeprägt. Zudem ist es exakt der Bereich „Kommunale Angelegenheiten“, welcher kommunale Strukturen und Verantwortlichkeiten zu lenken hat. Deshalb sollte von hier die erste Initiative zur Anpassung kommunalen Lastenausgleichs erfolgen, was jedoch anhaltend nicht passiert. Innenminister Maier (SPD) muss sich fragen lassen, weshalb er einen tatsächlich nicht notwendigen, jedoch sehr Personalkosten intensiven Staatssekretärsposten offenbar nur zu Versorgungszwecken für eine SPD-Parteifreundin aufrechterhält. Zudem sollte Innenminister Maier (SPD) begründen, wie eine im Leben und Beruf vergleichsweise unerfahrene Philosophin besser geeignet sein soll die eklatanten Ungleichstellungen und unausgewogenen Belastungen der Thüringer Kommunen zu korrigieren, als beispielsweise ein vieljährig erfahrener ministerieller Spitzenbeamter aus dem Fachbereich „Kommunale Angelegenheiten“.

Geringere steuerliche Abgabenlast unserer Gemeinden und Städte, bei gleichzeitig erhöhten Schlüsselzuweisungen des Freistaates an die Landkreisverwaltung hätten durchweg positive Effekte. Der Landkreis könnte die Kreisumlage signifikant reduzieren, während Gemeinden und Städte zugleich mehr ihrer erwirtschafteten Steuereinnahmen für eigene Investitionen /laufende Kosten einbehalten könnten und ergo nicht auf hohe Schlüsselzuweisungen angewiesen wären. Folge wären flächendeckend ausgeglichene Kommunalhaushalte sowie die Beendigung des ständigen Ausspielens von Städten/Gemeinden vs. Landkreisverwaltung. Das umzusetzen braucht es in Erfurt aber nicht nur den Willen, sondern auch die fachliche Befähigung – an beidem scheint es zu mangeln. Da kam im Superwahljahr 2021 die Corona-Krise möglicherweise nicht ungelegen, um mit umfangreichen Steuergeldgeschenken (schuldenfinanziert zu Lasten kommender Landeshaushalte) an die kommunalen Verwaltungen vom eigenen Regierungsversagen abzulenken.

Wir fordern mehr Entbindung von weiter rasant steigenden Sozialkosten, welche am meisten belastend auf unseren Landkreishaushalt wirken. Fehllaufende Wirtschaftspolitik und rot-rot-grüne Ideologieprojekte der Minderheitsregierung dürfen nicht weiter zu Lasten der kommunalen Ebene erfolgen.

Wir fordern die umgehende Beendigung des völlig irrationalen Wirtschafts-Lockdown. Das sture Festklammern an Inzidenzwerten zerstört weiter menschliche/wirtschaftliche Existenzen, in dessen Folgen noch mehr Sozialleistungen erbracht werden müssen, während vital wichtige Steuereinnahmen dauerhaft wegbrechen.

Wir fordern die zweckmäßige Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes, um unseren Kommunen durchgängig erträgliche Abgabelasten sowie ausgeglichene Haushalte zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung zu garantieren.

Im September 2021 FREIE WÄHLER wählen, damit in Thüringen endlich wieder Kommunalpolitik für unsere Kommunen gestaltet wird. Für eine Landesregierung, in welcher Fachkompetenz über SPD-Parteibuch steht. Deshalb FREIE WÄHLER für eine STARKE HEIMAT.

Kreistagsfraktion STARKE HEIMAT