Starke Heimat Kreistagsfraktion: Nachtragshaushalt gut ausgearbeitet und zweckmäßig; Stand: 07.05.2021
Am 05. Mai 2021 wurde ein vernünftiger Nachtragshaushalt für den Landkreis durch den Kreistag verabschiedet, welcher jedoch in hanebüchener Weise vereinzelt in Printmedien kritisiert wird. Auch aus dem Kreistag selbst kam vorab der Beschlussfassung eine teilweise unverständliche Kritik, welche man wohl nur unter öffentlichkeitswirksamer Polemik einordnen kann.
Moniert wurde, dass mit dem Nachtragshaushalt keine Absenkung der Kreisumlage umgesetzt wird. Diese zur Entlastung von Städten und Gemeinden zu reduzieren, sollte das gemeinsame Ziel aller Kreistagmitglieder sein. Allein die Rechtmäßigkeit einer derartigen Zweckbindung ist mehr als fraglich, da die nun verwendeten Corona-Hilfszahlungen des Freistaates explizit nicht zweckgebunden ausgereicht wurden. Eine einseitige Bestimmung dieser Länderhilfe zur Senkung der Kreisumlage wäre möglicherweise als ungesetzlich einzuordnen.
Unverständlich bleibt auch, dass Kreistagsmitglieder das Podium nutzten, um dort aus ihrer weiteren Funktion als Stadtratsmitglied zu sprechen und damit einseitig die Interessen ihrer Gemeinde über die des Landkreises stellten. Hier sollte man ggf. das eigene Mandat als Kreistagabgeordneter und den damit verbundenen Auftrag im Sinne des gesamten Landkreises zu wirken nochmals prüfen. Wer zudem noch behauptet, dass die Interessen der Städte und Gemeinden auf dem Altar des Landkreises geopfert werden, der beweist ein sehr mangelhaftes Verständnis über Haushaltsplanung insgesamt. Gegensätzlich zu den Städten und Gemeinden, besitzt der Landkreis keine nennenswerten eigenen Einnahmequellen, aus welchen er seine umfangreichen Pflichtaufgaben und zusätzlich freiwilligen Leistungen für die Landkreisbevölkerung nur ansatzweise bestreiten könnte.
Seit Jahren mangelhaft sind auch die finanziellen Wechselbeziehungen zwischen Freistaat, Landkreisen und Städten/Gemeinden. Diese sind im Thüringer Finanzausgleichsgesetz zugrunde gelegt, welches zuletzt im Jahr 2013 maßgebliche Änderungen erfuhr und seit Regierungsübernahme durch Rot-Rot-Grün nicht mehr an die Situation der Kommunen angepasst wurde. Es ist das bekannt traurige Ausspielen der kommunalen Ebene gegeneinander, weil die Landesregierung untätig bleibt bzw. unfähig ist. Solch negativer Eindruck verstärkt sich, wenn die SPD/B90/Grünen Fraktionsvorsitzende Schenk, welche hauptamtlich als Thüringer Staatssekretärin für Kommunales eingesetzt ist, im Kreistag sich selbst und die Gesamtheit der Kreistagsmitglieder als Laien in Sachen Finanzen bezeichnet. Die Erwartungshaltung aller Kommunen zur besseren Regulierung der finanziellen Ausgleichsmasse in Thüringen wird wohl weiter herbe Enttäuschungen erleben, wenn MP Ramelow an die Verwaltungsspitze für kommunale Angelegenheiten Personen beruft, welche sich selbst als Laie betrachten.
Unverständlich blieb auch der Einwand von Kreistagsmitglied Schrade, welcher gleichfalls seine Sichtweise als Bürgermeister einbrachte, indem er das System der Kreisumlage bemängelte. Als stellvertretender SPD Landesvorsitzender kann man ihm jedoch erhebliche Einflussnahme auf die Thüringer Regierungspolitik unterstellen. So war es zuletzt das Landesverwaltungsamt, welches dem SPD-geführten Innenministerium mit Frau Staatssekretärin Schenk in der Leitungsspitze nachgeordnet ist, das als aufsichtführende Behörde unserem Landkreis eine unterdurchschnittlich niedrig bemessene Kreisumlage bescheinigte. Insofern war die geäußerte Kritik von Herrn Schrade wohl größtenteils eine Selbstkritik an der Arbeit seiner Thüringer SPD, welcher er verantwortlich vorsteht.
Von keinem der scharfen Kritiker des Nachtragshaushaltes kamen konstruktive Vorschläge, wie man diesen anders hätte besser gestalten können. Herr Schrade bemängelte, dass Städte/Gemeinden sparen müssen, wenn sie klamm sind, während der Kreis sich im Bedarfsfall bei diesen das Geld holen würde. Damit zielte er thematisch am Nachtragshaushalt vorbei, welcher im Wesentlichen aus Corona-Hilfszahlungen des Freistaates finanziert wird und eben nicht aus der Kreisumlage. Mit dem Nachtragshaushalt kann nun aber auch eine Ausgleichszahlung an die Thüsac erfolgen, welche aufgrund Corona bedingter Mindereinahmen mehr als 430‘000 € Verluste verzeichnet. Davon profitiert die Stadt Schmölln ganz unmittelbar, denn nur so kann das ÖPNV Projekt „Schmölln macht mobil“ erhalten und den Schmöllner Bürgern ein hoher Grad an Mobilität gesichert werden.
Dem Landrat persönlich vorgeworfen wird, dass er Einzelpositionen des Nachtragshaushaltes lange verschwiegen hätte, so auch den immensen Wasserschaden in der Schmöllner Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Dieser Vorwurf ist jedoch haltlos, denn im Landratsamt wird der Bereich „Asyl“ durch Vize-Landrat Bergmann persönlich verantwortet, welcher in der Kreistagssitzung leider fehlte, aber zu diesem Vorkommnis auch in zurückliegenden Ausschüssen bereits umfänglich informierte. Zeigten sich nun einzelne Kreistagsmitglieder über die eingestellten 350‘000 € zur Behebung des Wasserschadens überrascht, dann ist das eher unglaubwürdig. Problemlos mitzutragen war hier der Änderungsantrag der SPD/B90/Grüne Fraktion für einen Begleitbeschluss mit einem Sperrvermerk zu dieser Summe, sowie die Umbenennung des Haushalttitels in „Unterbringung für Flüchtlinge“. Denn unabhängig wie man diese Position im Nachtragshaushalt bezeichnet, bleibt die Verantwortlichkeit zur Schadensbehebung mit einem geschätzten Kostenvolumen über 350‘000 € u. U. vollständig beim Landkreis.
Das Thema des Verschweigens bleibt trotzdem aktuell. Denn nicht nur der Landkreis erhielt umfassende Corona-Hilfsgelder, sondern auch manche Stadt und Gemeinde. Diese Landeszuschüsse waren angedacht, um den Kommunen ausfallende Gewerbesteuern auszugleichen. Altenburgs Oberbürgermeister Neumann hatte zurückliegend informiert, dass Steuerausfälle in der Kreisstadt geringer sind als ursprünglich angenommen und deshalb eine erhebliche Summe der zuvor erhaltenen Corona-Hilfsgelder an den Freistaat zurückgezahlt werden muss. Umgekehrt bemängelte Schmöllns Bürgermeister Schrade zwar die Kreisumlage, hat bisher aber nicht öffentlich erwähnt, in welchem Umfang auch die Stadt Schmölln zuviel erhaltene Corona-Hilfsgelder rückerstatten muss, weil die Steuerausfälle in der Knopfstadt ebenfalls geringer waren als zuerst angenommen. Bleibt mit Spannung abzuwarten, wann er die Schmöllner Bürger über den Umfang dieser Zahlung aus der Stadtkasse an den Freistaat informieren wird. Es dürfte sich bei vorsichtiger Schätzung um eine Summe oberhalb 500‘000 € handeln, wobei Herr Schrade hier noch nicht klagend mit dem Finger Richtung Landesregierung zeigte.
Schlussendlich ist festzuhalten, dass der Nachtragshaushalt zweckmäßig und richtig angelegt ist. Kein Kreisrat wurde dabei zur Randfigur und das Wohl der Gemeinden wurde auf keinem Kreisaltar geopfert. Solche Bemerkungen, noch dazu ohne Vorlage konkreter Alternativvorschläge, fallen allein unter unnötige Polemik. Dieses Niveau billiger Polemik sollte im Kreistag keinen Platz haben und besser dort bleiben, wo man es nicht anders erwartet und kennt (OVZ).
Die Sachlage ist klar, die Fakten sind bekannt und die Zahlen lügen nicht. Ein anderer Beschluss zum Nachtragshaushalt wäre abwegig gewesen. Dass die „große Bühne“ des Kreistages trotzdem durch einzelne Kreisräte für ein kleines Bauerntheater genutzt wurde, das gehört wohl zu deren üblichem Partei- und Wahlkampfgetöse. Anders lag die Sache augenscheinlich nur bei Herrn Tempel (Linke), welcher einmal mehr entgegen jedem guten Anstand und widersprüchlich zur Geschäftsordnung meinte sich übergriffig und wenig intelligent äußern zu müssen. Eben ein typischer Vertreter der Krawall-Fraktion des Kreistages.
Uwe Rückert, Fraktionsvorsitzender