Uwe Rückert/ Starke Heimat: Schlussendlich bleibt die Frage an die Herren Liefländer (UWW) und Hoffmann (AfD); Stand 27. September 2020
Der Kreisverband von Die Linke führte am 25. September 2020 in der Meuselwitzer Schnaudertalhalle eine Parteiveranstaltung durch. Hierzu fragte die Partei auch nach musikalischer Unterstützung durch die staatliche Musikschule des Landkreises Altenburger Land an, welches unserer aufmerksamen Beobachtung nicht entging. Durch entsprechende Intervention konnte somit gesetzes- und satzungskonform, sowie in enger Abstimmung mit der Leitung des Landratsamtes diesem offenbar nicht rechtmäßigen Ansinnen durch Antragsablehnung begegnet werden.
Es ist schon merkwürdig, dass eine in Teilen extremistische und vom Verfassungsschutz beobachtete Partei Die Linke, welche gern gegen unsere freiheitlich demokratischen Grundwerte auftritt, andererseits doch versucht auf unrechtmäßige Weise Leistungen von eben jenem Staat in Anspruch zu nehmen. Insbesondere mit Blick auf die etlichen, in politischen Ämtern nicht unerfahrenen Funktionäre des Kreisverbandes von Die Linke, sollte dort doch ein klares Bewusstsein und Rechtverständnis darüber bestehen, dass staatliche Körperschaften wie das Landratsamt und dessen nachgeordnete Musikschule keinesfalls die Veranstaltung einer politischen Partei unterstützen dürfen. Gerade mit dem öffentlichen Kundtun dieser fraglichen Parteiveranstaltung war der politisch werbende Charakter einwandfrei gegeben. Aus der amtlichen Funktion von Leitung/ Mitarbeiterstab des Landratsamtes und diesem nachgeordneter behördlicher Institutionen heraus, ist parteipolitische Positionierung eben unmöglich. Dass der Kreisverband von Die Linke entgegen dieser rechtlichen Grundsätze trotzdem die Unterstützung der staatlichen Musikschule anfragte, beruht dann wohl einmal mehr auf erheblicher Unwissenheit oder völliger Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz.
Anerkennung gebührt hier Herrn Landrat Melzer sowie dem Hauptamtlichen Beigeordneten Herrn Bergmann, welche in ihrer verantwortlichen Leitungsfunktion dem augenscheinlich rechtswidrigen Antrag von Die Linke keine Zustimmung geben konnten. Gerade Herr Bergmann, in seiner fachlich unmittelbar vorgesetzten Position gegenüber der Musikschule, bewies klare Haltung und striktes Eintreten für geltende Rechtsnormen. Mit dieser konsequenten und richtigen Entscheidung hat er sich bei uns, der Kreistagsfraktion Starke Heimat, nochmals deutlich als gut geeigneter Kandidat für die Wahl des Hauptamtlichen Beigeordneten am 30. September 2020 empfohlen. Mit der Absage einer amtlichen Unterstützung für eine parteipolitische Veranstaltung wurde nicht nur umfassend dem verbindlichen Neutralitätsgebot entsprochen, sondern zudem weitere gesetzliche Auflagen eingehalten. Bedeutungsschwer kommt noch hinzu, dass Die Linke keine politische Partei ist, welche vollends auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, sondern von teilweise extremistischen, staatsablehnenden Gruppierungen und Strömungen durchsetzt ist.
Mit ihrem versuchten Rückgriff auf Unterstützung durch staatliche Institutionen, welche zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind, erkennen wir einmal mehr den Versuch von Die Linke, bestehende Rechtsnormen und wohlbegründete gesetzliche Grenzen in unserer freiheitlich demokratischen Ordnung gezielt zu durchbrechen; somit zur Destabilisierung unserer Gesellschaft weiter beizutragen. Die umfassenden, verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten intensiv nutzend sowie die Wählerinnen und Wähler immer wieder täuschend, hat sich Die Linke bereits in mehrere Landesregierungen einbringen können. In Thüringen stellt Die Linke seit 2014 sogar den Ministerpräsidenten, was gerade in unserem Freistaat bereits zur erkennbaren Erosion der politisch-demokratischen Mitte geführt hat, da mit Regierungsübernahme von Linksaußen zugleich ein gegenpoliges Rechtsaußen unter Flügelaktivisten wie Herrn Höcke erheblich Zuspruch erfährt. Wenn nun Herr Ramelow aus seiner Funktion als Ministerpräsident heraus mit vulgärer Sprache (Drecksack) und obszönen Gesten (Mittelfinger) im Landesparlament auftritt, dann versucht er derartige Entgleisungen mit seiner persönlichen Legasthenie (siehe MDR Sommerinterview vom 28. August 2020) zu entschuldigen. Schlechte Manieren sind jedoch keine Folge einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Doch wäre dem so, dann fragt man sich, warum Die Linke einen Ministerpräsidenten an höchste repräsentative Position mit enormer Außenwirkung stellt, welcher seine mitunter ungezügelten Verhaltensweisen nicht unter Kontrolle hat. Herr Ramelow beschädigt mit derartigem Verhalten nicht nur das Amt des Ministerpräsidenten, sondern die gesamte Reputation von Thüringen und dessen Bewohnern.
Allerdings befindet sich Herr Ramelow in zahlreich gleichartiger Gesellschaft innerhalb von Die Linke. Wüste Beschimpfungen, üble Verunglimpfungen und obszöne Gestik scheinen zum üblichen Kommunikationsrepertoire von Die Linke zu gehören. Somit offenbar Beifall spendend, posteten einige MdL von Die Linke nach dem diesbezüglichen Ramelow Eklat postwendend eigene Portraitfotos mit ebenfalls erhobenen Mittelfinger; dabei auch die Landtagsabgeordnete Frau Lukasch aus dem Altenburger Land – beschämend und niveaulos.
Die niveautechnischen Abgründe etlicher Angehöriger von Die Linke sind völlig unterschiedslos von denen einiger AfD Flügelaktivisten. Wenn beispielsweise Herr Rudy (AfD) einzelne Vertreter von Die Linke pauschal als Linksfaschisten bezeichnet, dann ist das gleichermaßen abzulehnen wie die Äußerung einer Frau Eißing (Die Linke), welche mich in völliger Unkenntnis meiner Person mal eben als Faschisten bezeichnet. Weder hat Herr Rudy sich bei den von ihm attackierten Linken entschuldigt, noch hat sich Frau Eißing bei mir wegen ihrer unsäglich dumm-übergriffigen Äußerung entschuldigt. Der Fraktionsvorsitzende von Frau Eißing im Kreistag und zugleich Vorsitzender des Kreisverbandes von Die Linke, Herr Plötner, sieht bis heute auch keine Notwendigkeit sich von den verleumdenden Entgleisungen seiner Partei-und Fraktionsangehörigen zu distanzieren, sondern gibt maximal weitere beschimpfende Kommentare dazu ab. Zählt man die teils wüsten Verunglimpfungen einiger Vertreter von Die Linke allein im Altenburger Land zusammen, dann ergibt das ein ziemlich klares Abbild über deren oft unterirdische Verhaltensweisen.
Eben diese Partei Die Linke ist immer wieder in den Jahresberichten des Bundesverfassungsschutz erwähnt, da sie intern über etliche festetablierte Strukturen verfügt, welche unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen, kommunistische Gesellschaftsformen und Enteignung von Privatbesitz anstreben, sowie das Erreichen dieser Ziele auch durch den Einsatz von Gewalt anstreben. Interessant zu beobachten ist dabei, dass Die Linke zwar regelmäßig und ausführlich im Jahresbericht des Verfassungsschutzes des Bundes genannt wird, seit Machtübernahme von Die Linke in Thüringen aber nicht mehr ansatzweise im Thüringer Jahresbericht des Thüringer Landesverfassungsschutzes erwähnt wird. Damit ist begründet annehmbar, dass die Thüringer Verfassungsschutzbehörde keineswegs unbeeinflusst von der rot-rot-grünen Landesregierung ihre staatsschützende und beobachtende Tätigkeit ausüben kann. Doch ist es die Nichtbeeinflussung und damit auch das Verbot politischer Indoktrination der Verfassungsbehörden durch Regierungsparteien, welche diesen Staatsschutzorganen das Arbeiten allein nach Gesichtspunkten des Verfassungsrechtes ermöglichen. In Thüringen scheint Rot-Rot-Grün mit diesem ehernen Grundsatz unseres Rechtsstaates gebrochen zu haben. Damit scheint auch die freiheitlich-liberale Demokratie in Thüringen schwersten Schaden erlitten zu haben. Der Weg zurück zu einem der DDR-SED Diktatur vergleichbaren Gesellschaftssystem wurde mit rot-rot-grüner Machtübernahme bereits beschritten. – Wollen wir das?
Quellen zum Vergleich. Einerseits der Jahresbericht des Bundesverfassungsschutzes ab Seite 112 zu Linksextremismus und ab Seite 167 detailliert mit Untergruppierungen von Die Linke befasst. Andererseits der Jahresbericht des Landesverfassungsschutzes von Thüringen, welcher den Linksextremismus denkbar knapp adressiert und Die Linke gar nicht erwähnt. Dieser starke Kontrast zwischen den Berichten aus identischen Berichtszeiträumen zweier gleichermaßen zum Verfassungsschutz arbeitender Behörden zeigt überdeutlich die nicht rechtmäßige, eklatante Einmischung der Regierungspolitik in deren Aufgabenbereiche.
Jahresbericht Bundesverfassungsschutz: https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2019.pdf
Jahresbericht Landesverfassungsschutz Thüringen: https://innen.thueringen.de/fileadmin/Publikationen/191107_verfassungsschutzbericht_2018.pdf
Nun fand die Parteiveranstaltung von Die Linke am 25. September 2020 im städtischen Meuselwitzer Mehrzweckgebäude „Schnaudertalhalle“ statt. Genehmigungspflichtig für die Nutzung der Stadthalle ist somit die Stadtverwaltung von Meuselwitz, welche wegen langfristigen Krankenstandes des Bürgermeisters seit Monaten durch ihre Beigeordneten geführt wird. Dem ersten Beigeordneten, Herrn Liefländer, kann man wohlbegründet umfassende juristische Expertise und langjährige kommunalpolitische Erfahrung unterstellen. Der zweite Beigeordnete, Herr Hoffmann, ist zugleich Vorsitzender der AfD Fraktion im Meuselwitzer Stadtrat und gehört ebenso der AfD Kreistagsfraktion an. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage förmlich auf, wieso beide Beigeordnete der Nutzung der Meuselwitzer Stadthalle durch eine in Teilen bestätigt staatsfeindlich eingestellte und linksextremistisch agierende Partei nicht unterbanden. Entweder gaben sie aktiv ihre Zustimmung oder nahmen zumindest gleichgültig hin, dass Die Linke für parteipolitisch werbende Zwecke die „Schnaudertalhalle“ nutzt.
Herr Liefländer, im Kreistag Fraktionsvorsitzender der „Regionalen“ und im Meuselwitzer Stadtrat Fraktionsvorsitzender der „Unabhängigen Wählergemeinschaft Wintersdorf“, ist kein Unbekannter. Im Kreistag fällt er überwiegend durch zustimmendes Abstimmungsverhalten zugunsten der rot-grünen Fraktionen auf, sowie durch regelmäßige Gegenpositionierungen zum amtierenden Landrat. Der Meuselwitzer Stadtrat hingegen besitzt mit ihm den wohl schärfsten Kritiker des aktuellen Bürgermeisters Pick. Natürlich kann und darf Herr Liefländer gegen die Chefs von Landratsamt und Meuselwitzer Rathaus eine opponierende Position einnehmen und für seine politischen Überzeugungen streiten. Doch obwohl die Liefländer’schen Positionen politisch deutlich rot-grün eingefärbt erscheinen, ist es verwunderlich, dass dies auch eine Erlaubnis für Die Linke zu beinhalten scheint, die Meuselwitzer Stadthalle für deren Parteiveranstaltung zu nutzen.
Herr Hoffmann, bisher eher wenig bemerkbarer Angehöriger der AfD, hat ebenso keine Anstalten unternommen, um die wahrscheinlich nicht statthafte Nutzung der Meuselwitzer Stadthalle durch Die Linke zu unterbinden. Dabei ist nicht mehr zu übersehen, dass Die Linke einerseits sowie die Flügel-AfD andererseits durch ihre oft identischen Sozialismus-Ideologien miteinander verbunden sind. Doch hat sich Herr Hoffmann bis hierhin nicht zur verfassungsschutzrechtlich klar rechtsextrem eingestuften Flügel-Bewegung der AfD bekannt. Es steht auch nicht anzunehmen, dass Herr Hoffmann ein überzeugter Anhänger des irrwitzig polemisierenden Herrn Höcke ist oder den geistigen Ideologien eines Herrn Kalbitz folgt; und trotzdem hat er sich auch niemals klar von diesen distanziert, sondern führt eher ein unscheinbares politisches Schattendasein ohne politische Relevanz. Käme man jedoch darauf, dass die Meuselwitzer AfD Stadtratsfraktion der Nutzung ihrer Stadthalle durch den Kreisverband von Die Linke zustimmte, dann wäre es m. E. eine klare Positionierung als Teil der rechtsextremen und national-sozialistisch orientierten AfD-Flügelbewegung.
Es ist ein wirklich kurioser Umstand, dass die Stadt Meuselwitz dem Kreisverband von Die Linke die Nutzung ihrer Stadthalle für parteipolitische Zwecke gestattete. Als Starke Heimat werden wir bestrebt sein, dass dazu zugrundeliegende städtische Satzungswerk gegen zu prüfen. Doch schon allein vor dem geltenden Gesetz erscheint die erteilte Nutzungsgenehmigung durch die Stadt Meuselwitz im Mindesten eine Gratwanderung auf sehr dünnem Eis zu sein. Haben sich die Herren Liefländer und Hoffmann, aber auch die hauptamtlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht gefragt, warum der Kreisverband von Die Linke seine Parteiveranstaltung beispielsweise nicht in einem repräsentativen städtischen Objekt (Stadthalle „Goldener Pflug“ oder Residenzschloss) von Altenburg abhielt, sondern in Meuselwitz plante? Die Antwort wäre möglicherweise erhellend gewesen; weil nämlich die Stadt Altenburg im vollen Einklang mit geltendem Recht und aus kluger Überlegung heraus keine Objekte in städtischer Trägerschaft zur Nutzung von parteipolitischen Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Erst recht nicht für eine Partei wie Die Linke, welche intern linksextremistische und staatsfeindliche Strukturen unterhält, sowie sich weder davon distanziert noch diese unterbindet.
Schlussendlich bleibt die Frage an die Herren Liefländer (Regionale/ UWW) und Hoffmann (AfD), wieso man es den Meuselwitzer Bürgerinnen und Bürgern zumutet, dass die städtische Schnaudertalhalle für eine Parteiveranstaltung von Die Linke zur Verfügung gestellt wird. Die Antwort darauf dürfte auch die Meuselwitzer Vereinsmitglieder interessieren, welchen wegen dieser Parteiveranstaltung von Die Linke am 25. September 2020 ihr freitäglicher Sport in ihrer Halle untersagt blieb.
Uwe Rückert/ Starke Heimat