Pressemitteilungen: + + + Neuwahlen sind unerlässlich + + + Thür SPD ist unehrlich + + + RRG Vertrauensbruch gegenüber Kommunen + + + Corona und Grundrechte + + + Stand 30.07.2021
Neuwahlen sind unerlässlich
Nachdem die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen aus ihrer Minderheitsposition heraus und unter bekannten, wenig erfreulichen Umständen am Anfang 2020 eine Regierung bildeten, wurde den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern zugleich eine Zusage für schnellstmögliche Neuwahlen gegeben. Die Erfüllung dieser Zusage wurde unter verschiedensten Begründungen, welche mitunter enorm fadenscheinig wirkten, immer wieder verschleppt. Der Höhepunkt dieser leidigen Theater-Inszenierung von Rot-Rot-Grün war die Absage der zuvor verbindlich versprochenen Landtagswahlen am 19. Juli 2021 durch die Spitzen der Fraktionen von Die Linke und B90/DieGrünen.
Freie Wähler ABGLand:
Ein in der bundesdeutschen Geschichte einmaliger Vorgang von Wählertäuschung muss beendet werden. Herrn Ramelow kann man keine Ehrlichkeit und keine wirkliche Absicht zur Durchführung von Neuwahlen unterstellen, wenn er noch während der Diskussionen darüber bereits langfristig wirkende Regierungsvorhaben verbindlich vorstellt und deren Umsetzung beschließt. Umweltministerin Siegesmund fabuliert bereits von einem Doppelhaushalt 2023/2024, obwohl der Betrug ihrer B90/DieGrünen Landtagsfraktion, gemeinsam mit den Angeordneten von Die Linke, bei mehr als Zweidritteln der Thüringer Bevölkerung auf vehemente Ablehnung stößt.
Wir fordern die umgehende Auflösung des Landtages, eine schnellstmögliche Neuwahl und die Konstituierung einer Landesregierung, welche durch die Bürgerinnen und Bürger von Thüringen mitgetragen wird.
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Thüringer SPD ist unehrlich
Nach der dreisten Absage der versprochenen Neuwahlen durch Die Linke und B90/DieGrünen, zeigt sich die Thüringer SPD oberflächlich entrüstet. Die Sozialdemokraten fordern offiziell weiterhin Neuwahlen und haben nun einen Bürgerantrag initiiert. Damit gaukelt die SPD den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern ein Trugbild vor, welches der Realität nicht standhält. Erreicht der Bürgerantrag das notwendige Quorum an Stimmen, dann sind es immer noch allein die Landtagsabgeordneten, welche über den Antrag entscheiden. Es sind dieselben Landesparlamentarier, welche sich zuletzt unfähig zeigten, eine Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder zur versprochenen Auflösung des Landtages zu bewegen. Die Entscheidung über die Parlamentsauflösung dann ein weiteres Mal in die Hände zu vieler unehrlicher, wortbrüchiger Abgeordneter zu legen ist müßig und der SPD muss das bewusst sein. Deshalb ist der angestrebte Bürgerantrag seitens der SPD unehrlich und allein als weiteres Spielen auf Zeit zu verstehen, um die von mehr als Zweidritteln aller Thüringer nicht mehr tolerierten Landesregierung und Landesparlament künstlich im Amt zu halten.
Freie Wähler ABGLand:
Obwohl es ein langwierigeres und aufwändigeres Verfahren ist, kann die Auflösung des Landtages und darauf folgende Neuwahlen durch das Souverän nur über einen Volksentscheid durchgesetzt werden. Denn nur bei einem Volksentscheid ist es die wahlberechtigte Bevölkerung selbst, welche in letzter Instanz ihr Begehr durchsetzt.
Wäre es der SPD in Thüringen tatsächlich daran gelegen Neuwahlen durchzusetzen, dann hat sie das jederzeit in der Hand. Es würde genügen, wenn die SPD aus der Regierungskoalition mit Die Linke und B90/DieGrünen austritt und im Landtag als Oppositionsfraktion weiterarbeitet. Doch das Festklammern der Ressortchefs Taubert, Tiefensee und Maier samt ihren politischen Beamten an ihren Regierungspositionen macht nur zu deutlich, dass die Thüringer SPD keinerlei Interesse an Neuwahlen besitzt. Die Thüringer SPD regiert damit gleich Die Linke und B90/DieGrünen gegen die Interessen des Freistaates und dessen Bevölkerung, weil die klare Aufforderung von 67% der Bürgerinnen und Bürger die zugesagten Neuwahlen durchzuführen dreist und selbstherrlich ignoriert wird.
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Vertrauensbruch von RRG gegenüber den Kommunen
Der ungeheuerliche Wortbruch durch die rot-rot-grünen Parlamentsfraktionen und die rot-rot-grünen Regierungsvertreter hinsichtlich der abgesagten Landtagswahlen wiegt schwer. Das Parlament als Gesetzgeber und die Regierung als oberste Exekutivgewalt in Thüringen, üben kontrollierende, beratende, anweisende und lenkende Wirkung auf die Kommunen aus. Damit wird die Subsidiarität in Form der kommunalen Selbstverwaltung durch Gesetz und Vorschrift limitiert und ein nicht zu überschreitender Handlungsrahmen definiert. Zugleich bestehen hohe Abhängigkeitsverhältnisse, durch welche die Geschicke Thüringer Kommunen ganz unmittelbar an gute Regierungsführung und verlässliche Parlamentsarbeit gebunden sind. Der einhergehend sehr hohen Verantwortung für Parlament und Landesregierung kann nur entsprochen werden, wenn diese selbst höchsten Wertemaßstäben und Normen entsprechen.
Wenn der Thüringer Gesetzgeber selbst einen mindestens teilweise willkürlichen Interpretationsspielraum nutzt, um die Beibehaltung der eigenen Parlamentssitze wider zuvor gegebenen Zusagen durchzusetzen, sowie verbindlich zugesagte Neuwahlen ohne ansatzweise ausreichende Begründung unterbindet, dann ist im Mindesten jede moralisch-ethische Legitimation dieses Gremiums nicht mehr gegeben. Aus diesem moralisch-ethisch nicht legitimierten Landtag heraus konstituierte sich gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit eine Regierung, welche sich zurückliegend eben jenen Zusagen nach Neuwahlen umfassend anschloss. Die Ablehnung des aktuellen Landtages in dessen konstituierter Form sowie die Ablehnung der gegenwärtigen Landesregierung durch mehr als Zweidrittel der Thüringer Bevölkerung hat derartige Ausprägung angenommen, dass das weitere Ignorieren des berechtigten Volkswillens als nur noch als demokratieverachtender, höchst verwerflicher und bürgerfeindlicher Akt durch die regierungsführenden und parlamentsangehörigen rot-rot-grünen Politiker verstanden werden kann.
Auf der Grundlage des massiven Vertrauensmissbrauchs durch rot-rot-grüne Politiker in Thüringen, stellt sich die Frage des Loyalitätsanspruchs. Wenn gesetzgebende und exekutive Gewalten sich selbst einen Gestaltungsfreiraum einräumen, der zumindest in Teilbereichen juristisch hinterfragt ist und in Gänze keine Zustimmung der absoluten Bevölkerungsmehrheit besitzt, wie sollen nachgeordnete Landes- und Kommunalbehörden sowie kommunale Wahlgremien solchem Parlament und solcher Landesregierung loyal folgen können? Wie gehen gewählte Abgeordnete der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte damit um, dass die von ihnen kontrollierten und mitverwalteten Kommunalbehörden wortbrüchigen Regierungsangehörigen und unglaubwürdigen Landesparlamentariern in vielen Bereichen ausgeliefert sind? Welche Erwartungen hat man an Beamte und Angestellte, wenn man diesen zumutet eine bürgerfreundliche, serviceorientierte gute Arbeit zu leisten, obwohl die vorstehende politische Regierungsspitze keinerlei moralisch legitimierten Führungsanspruch mehr besitzt?
Freie Wähler ABGLand:
Der Wortbruch der rot-rot-grünen regierungstragenden politischen Kräfte in Thüringen ist nach unserer Auffassung in deutlichem Widerspruch zu Art. 20 und Art. 21 des Grundgesetzes. Beispielhaft zu nennen sind die presseöffentlichen Äußerungen des linken Landtagsabgeordneten Plötner, welcher sich zutiefst enttäuscht von der Absage der Landtagswahlen zeigte, die er eigene Angaben zufolge gern durchgesetzt hätte. Herrn Plötners gespielte Enttäuschung ist jedoch unglaubwürdig, denn andernfalls hätte er den politischen Gestaltungsraum seiner SED Nachfolgepartei verfassungsgemäß eingeordnet und darüber hinaus als Parlamentarier allein nach seinem Gewissen entschieden. Seine Unterordnung in die eigene Landtagsfraktion entgegen seiner öffentlich bekundeten persönlichen Haltung offenbart seine Nichteignung als Abgeordneter, dem das eigene Gewissen eben nicht über auferlegter Parteiräson steht.
Als Freie Wähler ABGLand werden wir die kommunalen Wahlmandatsträger anhalten, in ihren jeweiligen beschließenden Gremien der rot-rot-grünen Landespolitik das Misstrauen auszusprechen. Damit einher geht die Aufforderung zur unverzüglichen Veranlassung von Neuwahlen des Thüringer Landtages und zur Neubildung einer Landesregierung. Nur so kann der Freistaat aus seinen Landes- und Kommunalbehörden heraus die notwendige Loyalität gegenüber der politischen Führungsspitze erlangen, um dem Freistaat und dessen Bewohnern aus innerer Überzeugung heraus und gut zu dienen.
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Corona Politik darf Grundrechte nicht untergraben
Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde auch Deutschland gezwungen entsprechende Schutzmaßnahmen für die eigene Bevölkerung zu ergreifen. Der Erfolg des Corona-Krisenmanagements kann dabei sehr unterschiedlich bewertet werden. Es gibt dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Sichtweisen, welche mehr oder weniger fundiert begründet, doch jede eine eigene Berechtigung besitzen und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Auch innerhalb der Partei Freie Wähler existieren unterschiedliche Bewertungen und werden unterschiedliche Schlüsse über erfolgreiches Corona-Krisenmanagement getroffen. Die überwiegende Grundhaltung innerhalb der Kreisvereinigung Freie Wähler Altenburger Land ist eine positive Positionierung zum Impfschutz. Allerdings nehmen wir mit großer Sorge wahr, dass immer mehr Spitzenpolitiker den Bürgerinnen und Bürgern die umfängliche Wahrnehmung ihrer Grundrechte nur im Zuge ihrer Impfbereitschaft zusprechen möchten.
Freie Wähler ABGLand:
Der Impfschutz dient zuerst und vornehmlich dem Eigenschutz. Impfen ist zugleich ein nicht unerheblicher Eingriff in die Gesundheit des Menschen. Mit Ausnahme weniger, aufgrund ihrer Tätigkeit zum Impfen verpflichteter Menschen, ist die Injektion eines Corona-Impfstoffes ausschließlich und ausnahmslos eine freiwillige Entscheidung für die Betroffenen. Eine Forderung einiger Bürgerinnen und Bürgern an ihre Mitmenschen, dass diese sich impfen lassen müssen, ist weder rechtlich noch moralisch legitimiert. Aus derartigen Forderungen abgeleitete Konsequenzen, dass etwa nicht gegen Corona geimpfte Personen in weiten Bereichen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden sollen, sind unverhältnismäßig und werden von uns abgelehnt.
Wir empfehlen mehrheitlich den Impfschutz anzunehmen und dadurch die weitere Krankheit verursachende Ausbreitung des Virus, inklusive all seinen mutierten Formen, zu verhindern. Zugleich stellen wir uns geschlossen und energisch gegen jede offene oder verdeckte Maßnahme, welche impfunwillige Personen gegenüber geimpften/ impfwilligen Personen benachteiligt.
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Uwe Rückert; Vorsitzender Freie Wähler ABGLand