Aktuelle Lage im Landkreis gem. folgender Themen: Corona / Investitionsplanungen des Schulträgers / Kreishaushalt; Datum: 11. Januar 2021
Sehr geehrter Herr Landrat Melzer,
das Altenburger Land weist bundesweit mit den höchsten Corona Inzidenzwert auf. Hierzu reagierte das Landratsamt als zuständige Behörde bisher auf der Grundlage von Landesverordnungen, wie auch im eng zugeschnittenen und klar eingegrenzten Rahmen, nach bestem eigenem Ermessen. Insofern konnte die betroffene Öffentlichkeit einige vom Landratsamt getroffene Verordnungen und Maßnahmen sicherlich unterschiedlich bewerten und diskutieren. Insgesamt jedoch wurde u. E. nach angemessen reagiert und zuerst die verbindlichen Vorgaben der rot-rot-grünen Minderheitsregierung eingehalten. Mancher Unmut negativ Betroffener war dabei immer verständlich; zumindest solange dieser anständig und konstruktiv geäußert wurde.
1. Corona
1.1. Konkretisierung zu Zahlen Verstorbener und Schwererkrankter
Nachdem über unterschiedliche, offizielle und inoffizielle Institutionen mehrere Veröffentlichungen zum diesbezüglich bundesweiten Lagebild geteilt wurden, sehen wir gleichermaßen den Bedarf einer öffentlichen und konkreten Lagedarstellung für das Landkreisgebiet.
Fragestellung
Welche Personengruppen sind in welchem Ausmaß im Rahmen der Corona-Pandemie durch Tod oder Schwererkrankung betroffen? Wir bitten um eine möglichst tabellarische Aufschlüsselung nach Lebensalter; Schweregrad möglicherer Vorerkrankungen; Herkunft aus Hotspots mit hoher Dichte von Betroffenen (Seniorenheimen); sowie monatlicher Sterbezahlen beginnend ab Januar 2020, auch in vergleichender Darstellung zu den Sterbezahlen aus den zurückliegenden drei Jahren.
1.2. Kommunikationsverhalten zu Corona
Sehr prominent informiert das Landratsamt auf seiner offiziellen Homepage über die Situation zu Corona. Erklärende Podcasts des Kreisamtsarztes ergänzen die schriftlichen Informationen gut. Die genehmigten und in Kraft gesetzten Anordnungen und Weisungen werden dargestellt, wenngleich mitunter mit zu viel Zeitverzug.
Auffällig ist jedoch, dass vereinzelt auch hauptberufliche, kommunalpolitische Verantwortungsträger ihre privaten Social Media Accounts nutzen, um Informationen rund um Corona bereitzustellen. Herausragende „Performance“ zeigt hierbei Altenburgs Oberbürgermeister und Kreistagsmitglied Herr Neumann, welcher mit seinen privaten Informationen eine große Community erreicht.
Enge Bindung zu – und intensive Interaktion mit den Bürgern ist sicherlich begrüßenswert. In einer für unsere lebenden Generationen beispiellosen Pandemie- und Krisenlage jedoch, sollten gerade politische Handlungsträger große Sorgfalt und hohe Verantwortlichkeit beweisen.
Eine verantwortliche Sorgfaltspflicht kann jedoch dann verletzt sein, wenn (wie bei vielen Bürgern offenbar der Fall) die privaten Social Media Accounts staatlicher Amtsträger eine Wahrnehmung als öffentlich gesicherte Informationsquelle erfahren. Auch der gelegentliche Hinweis des Account-Betreibers, dass dargestellte Zahlen und sonstige Informationen nicht zwingend aktuell und vollständig richtig sein müssen, verändert die öffentliche Wahrnehmung nicht. Nutzte beispielsweise ein Stadtoberhaupt seine mediale Prominenz und seinen mitunter auch amtsmäßig begründeten Wissensvorsprung dahingehend, dass es über private Social Media Accounts frühzeitig Informationen an die Bevölkerung gibt, kann das mehrfach ungute Folgen haben:
- genannte Zahlen und sonstige Daten variieren von staatlich-öffentlicher Information
- es werden Bewertungen getroffen, welcher nicht kongruent zu den staatlich-öffentlichen Statements sind; jedoch aufgrund des öffentlichen Amtes des Account-Nutzers von den Bürgern als offizielle Stellungnahmen verstanden werden
- in einer ohnehin sensiblen und hochgradig strapazierten Bevölkerung werden durch derart privat eingestellte, teils unvollständige Informationen weitere Diskussionen entfacht, welche nachfolgend durch den Account-Inhaber nicht weiter kontrollierbar bzw. moderierbar sind/ folglich wird die insgesamt aufgeheizte Stimmungslage nicht entspannt, sondern weiter angefeuert
- besonders frühzeitig geteilte Informationen sind oft bruchstückhaft und spekulierend, da mitunter noch nicht genehmigt und noch nicht in Kraft getreten/ damit werden mitunter mehrere Tage vorab einer möglichen behördlichen Verordnung schon negative Ressentiments dagegen geschürt
Antrag
- Der Landrat ist zusammen mit dem Vorsitzenden des Kreistages gebeten, die Kreistagsangehörigen zum Einhalten einer zweckmäßigen, der Entspannung der Corona-Lage dienlichen Informationskette aufzufordern. Das betrifft, unter voller Wahrung persönlicher Grundrechte (freie Meinungsäußerung etc.), besonders das mediale Teilen/ Weiterverteilen von Corona-Informationen.
- Der Landrat ist aufgefordert im gleichen Sinne die Bürgermeister der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis zu adressieren.
- Der Landrat ist aufgefordert, die von seiner Behörde getätigten Corona-Informationen weiter zu optimieren:
– schnellstmögliche Verfügbarkeit von bestätigten Verordnungen; möglichst vorab dem eigentlichen Inkrafttreten
– wo immer möglich und zweckmäßig die Erläuterung getroffener Maßnahmen, mit dem Ziel ein größeres Verständnis zu erreichen
– Teilen von Vorabinformationen, für beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona
1.3. Wirtschaft unter Corona-Bedingungen
Der Gesundheitsschutz steht berechtigt sehr hoch in unserer Gesellschaft. Diesen durchhaltefähig und auf gutem Niveau zu ermöglichen, bedarf es einer intakten, funktionierenden Wirtschaft. Gerade das Altenburger Land profitiert vorrangig von seinen mittelständischen und kleinen Unternehmen. Je nach Branche unterliegen gerade diese Unternehmen jedoch erheblichen Beschränkungen in ihrer Geschäftsausübung.
Mit neuesten Corona-Verordnungen können nunmehr Verkaufsgeschäfte unter Einhaltung bestimmter, stark einschränkender Normen wieder durchgeführt werden. Einer wirklichen Beruhigung der zunehmend wirtschaftlich-existenziell gefährdeten Unternehmen dient das jedoch nicht. Vielmehr wirkt es als verstecktes „Druckablassen“, da sich auch in „wir machen auf“ Initiativen der nicht mehr zu bändigende Unmut sehr vieler Unternehmer widerspiegelt.
Viele Unternehmen sind aufgrund ihrer unverschuldet durch Corona-Reglementierungen herbeigeführten wirtschaftlichen Notlage zu beträchtlichen Kreditaufnahmen gezwungen worden. Der weiter verschärfte und unabsehbar lang anhaltende Lockdown führt zunehmend zu Kreditausfällen der zahlungsunfähigen Unternehmen. Bedingt durch Kreditausfälle sind Banken und Sparkassen gezwungen die damit eintretenden erheblichen Verluste abzufedern. Durch Kreditinstitute zu ergreifende Maßnahmen treffen dabei unausweichlich immer die Kleinanleger und Kontoinhaber sehr schmerzlich; beispielsweise auch durch Kündigung langjähriger Sparverträge, vermehrter Schließung von Filialen, Entlassung von Mitarbeitern, Aufzehren vital wichtiger Rücklagen etc. In Folge des wirtschaftlichen Lockdowns werden absehbar auch große Kreditinstitute in Notlagen geraten, welche nur durch extrem hohen Einsatz von Steuermitteln als staatliche Rettungsmaßnahmen überleben werden.
Auch im Altenburger Land wird ein fortgesetzter Lockdown mehrfach fatale und langanhaltende Folgen haben. Unternehmensinsolvenzen einher mit hohen privaten Verschuldungsraten, Kreditausfälle (auch bei Sparkasse in kommunaler Trägerschaft) wirken stets auch nachteilig für Bankkunden, verstärkte Arbeitslosigkeit, extreme Ausfälle bei Steuereinnahmen zu Lasten kommunaler Haushalte und Handlungsfähigkeit etc.
Antrag
Der Landrat ist aufgefordert, wo immer keine verbindliche Anweisung von Bund und/oder Freistaat vorliegt, sondern allein durch Empfehlungen die volle Entscheidungsverantwortung auf das Landratsamt abgegeben wurde, im Sinne der Wirtschaft umzulenken.
Wo immer allein im Ermessen des Landrates, sollen die Wirtschaft beschränkende Corona-Maßnahmen aufgehoben bzw. auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Kunst- und Kultureinrichtungen; Hotel- und Gastronomiegewerbe; Fitnessstudios und sonstige Sportstätten etc., sollen unter Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen schnellstmöglich wieder öffnen dürfen.
1.4. Schulbildung
Wechselunterricht in Kohorten oder gar kein Präsenzunterricht können jeweils nur in sehr begrenztem Zeitfenster umgesetzt werden. Mithin sind unsere Schüler bereits derart negativ betroffen, dass der Schulbildungsentzug vielfach zu nicht kompensierbaren Lernlücken führte. Leistungsabnahmen, ohne vorher adäquat Abholpunkte im Präsenzunterricht geschaffen zu haben, sind unfair gegenüber den Schülern. Nicht durchgeführte Leistungsabnahmen/ Prüfungen, bei gleichzeitigem Anerkennen von Bildungshöhen/ Bildungsabschlüssen, führen gleichermaßen zu Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Schülern, welche zurückliegend ihre schulische Leistungsfähigkeit gegen Benotung nachwiesen.
Absolut ungenügend gestaltet sich das digitale Lernen Zuhause. Einerseits sind die Elternhäuser aus vielerlei Gründen (fehlende Zeit, fehlende Kenntnisse …) ganz überwiegend nicht befähigt, um vollwertige Schulpädagogen zu ersetzen; andererseits stehen nicht ansatzweise digitale Lernangebote zur Verfügung. Eine klare Minderzahl der Lehrkräfte führt überhaupt Online-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer durch. Ebenso ist es eine geringe Anzahl von Lehrkräften, welche über die Thüringer SchulCloud oder andere Plattformen den Schülern Unterrichtsmaterial und Aufgabenstellungen verfügbar machen.
Die Thüringer SchulCloud ist einer gleichzeitigen Nutzung durch sehr viele Schüler und Lehrkräfte nicht gewachsen; oft aufgrund technischer Mängel/ Überlastung nicht aufrufbar. Obwohl bereits seit ca. 12 Monaten im Corona-Krisenmodus, ist es dem TMBJS noch nicht gelungen digitale didaktische Lernangebote für Lehrer und Schüler verfügbar zu machen. Die Durchführung von Online-Unterricht sowie die Erstellung digitaler Unterrichtsmaterialien durch die hierzu nicht geschulten Lehrkräfte, kann keine dauernde Erwartungshaltung sein und ist derart auch in keiner Aufgabenbeschreibung für Lehrer erkennbar. Zur unmittelbaren Unterstützung der Schulen bedarf es zusätzlichen IT-Fachpersonals, welches entsprechend umgehend in die Stellenpläne der Schulämter aufgenommen und durch Nachbesserung der Verwaltungshaushalte finanziell unterlegt werden muss.
Die alleinige Verwendung erheblicher Finanzmittel aus einer Tranche des DigitalpaktSchule für Laptop Endgeräte, um bedürftige Schüler sowie Lehrkräfte auszustatten, war nicht durchdacht. Ohne digitale Lerninhalte in einer funktionierenden, bruchfrei erreichbaren SchulCloud und ohne fachspezifisch ausgebildetes IT-Personal, bleibt dieLaptop-Beschaffung ganz überwiegend eine Fehlinvestition unter gleichzeitiger Verschwendung enormer Steuermittel. Mit Beginn der Corona bedingten Einschränkungen öffentlicher und privater Lebensbereiche, wurden per Verordnung vielfältige Gesetzesgrundlagen ausgehebelt; inklusive verfassungsrechtlicher Grundrechte. Auch in der Schulbildung konkurrieren unter dem Eindruck von Corona und entsprechenden Schutzmaßnahmen wichtige gesetzliche Rechte und Pflichten miteinander. Bedeutende Gesetzesvorschriften zur Unterrichtsdurchführung werden seit nunmehr vielen Wochen nicht mehr eingehalten. Hierzu zählt die Schulpflicht (ThürSchulG §17), weil Präsenzunterricht ausgesetzt wurde und zugleich ein qualitativ ausreichender Digitl-Unterricht im Homeschooling nicht angeboten wird.
Antrag
Der Landrat beantragt beim TMBJS unverzüglich die Wiederaufnahme von Präsenzunterricht in allen Schulen und für alle Schüler. Um dabei besonders gefährdete bzw. schutzbedürftige Personen (Schüler, Pädagogen, Angehörige im häuslichen Umfeld …) nicht zu gefährden, soll die Präsenzpflicht in der Schule vorübergehend aufgehoben werden.
Damit schafft das TMBJS in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt das dringend notwendige Angebot von Präsenzunterricht, welches anzunehmen im verantwortlichen Ermessen der sorge- und erziehungsberechtigten Eltern, sowie der unterrichtenden Pädagogen. Nicht am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülern muss ein angemessenes Lernangebot in anderer, praktikabler Form umgehend und zuverlässig erstellt werden.
1.5. Erziehung und Betreuung
Eine zunehmende Zahl berufstätiger Eltern sieht sich mit Arbeitgebern konfrontiert, welche aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf deren Mitarbeit im Unternehmen verzichten können. Wird die berufliche Tätigkeit eines solchen Arbeitsnehmers jedoch von Staatsseite nicht als systemrelevant anerkannt, stehen Kindergärten und Schulhorte für die Betreuung deren Kinder nicht verfügbar. In der Folge werden Eltern gezwungen bereits am Jahresanfang ihren Jahresurlaub aufzubrauchen, es drohen Entlassungen, das zwischenmenschliche Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer wird schwer belastet, und/oder auch sehr kleine Kinder sind über viele Stunden ohne Aufsicht auf sich allein gestellt.
Im Landkreisgebiet sind die Eltern betreuungsbedürftiger Kinder angehalten, gegenüber Kindergarten und Schulhort auf eigens vom Amt vorgegebenen Dokumenten ihre systemrelevante Berufstätigkeit durch den Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Viele Arbeitsgeber verweigern sich dem und stellen keine schriftliche Bestätigung aus, bzw. geben den betroffenen Arbeitnehmern/ Eltern nur firmenseitig gefertigte Dokumente als Nachweis mit. In der Folge können die Kinder derart betroffener Eltern nicht im Kindergarten/ Schulhort angenommen werden. Mitunter führt das auch zu bedrohlichen Situationen, wenn beispielsweise in solchen Situationen stehende Eltern verzweifeln und ihren nachvollziehbaren Frust am ebenfalls schuldlosen Erzieherpersonal auslassen. Als Landkreis mit hohem Anteil alleinstehender Senioren, trägt deren Austausch untereinander an verschiedenen sozialen Begegnungsorten essentiell zu deren Lebensqualität und psychischer Gesundheit bei. Auch hier verzeichnen wir seit zu vielen Wochen eine soziale Isolierung alleinlebender betagter Mitbürger, um diese und andere vor Infektion mit Covid-19 zu schützen. Doch erscheinen auch hier die einseitigen Infektionsschutzmaßnahmen deutlich unausgewogen, vergleichend zu den andererseits hingenommenen Risiken und Schäden.
Antrag
Die Öffnung von Kindergärten und Schulhorten soll unverzüglich für alle grundsätzlich besuchsberechtigten Kinder wieder vollzogen werden. Geeignete Hygienemaßnahmen sollen dabei bestmöglich angewendet werden. Diesbezügliche Beratung soll durch Landratsamt/ Gesundheitsamt und weitere geeignete Ansprechstellen auch vor Ort ermöglicht werden.
Ein vom Arbeitgeber auszufüllendes Dokument, welches für betroffene Eltern die systemrelevanz ihrer beruflichen Tätigkeit bestätigt, damit die Abgabe ihres Kindes in qualifizierte Betreuung ermöglicht, soll unverzüglich zurückgenommen werden. Damit wird die weiter stressbelastete Situation zwischen Eltern, Erzieherpersonal und Arbeitgebern wieder entspannt, sowie die Betreuung der schutzbefohlenen Kinder wieder ermöglicht.
Soweit im Ermessenbereich des Landrates und dessen Landratsbehörde, sollen die sozialen Begegnungsstätten für Senioren schnellstmöglich wieder geöffnet werden. Dort wo übergeordnete Weisungen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung den Besuch von Begegnungsstätten für Senioren unterbinden, möge der Landrat die Rücknahme entsprechender Verordnungen unverzüglich vom Freistaat fordern. Mit der Möglichkeit zum Besuch von Begegnungsstätten für Senioren, soll dieses nur unter strikter Einhaltung zweckmäßiger Hygienekonzepte erfolgen können. Die Träger der Einrichtungen sollen für Erstellung und Umsetzung solcher Konzepte verantwortlich sein, welche durch Landratsamt/ Gesundheitsamt genehmigt sein sollen.
1.6. begrenzter 15 km Bewegungsradius
Die Fraktion STARKE HEIMAT hat bisher alle vom Landratsamt angewiesenen Corona-Schutzmaßnahmen kompromissbereit mitgetragen und nach außen verteidigt, selbst wenn dazu fraktionsintern auch differenzierte Sichtweisen existierten. Ebenso sehen wir, dass das Landratsamt bisher zuerst auf der Grundlage bestätigter Weisungslagen des Freistaates agierte. Nunmehr wurde, so unsere klare Wahrnehmung, in „vorauseilendem Gehorsam“ und ohne übergeordnete rechtlich-verbindliche Grundlage, quasi auf Zuruf des Ministerpräsidenten, eine drastische Bewegungseinschränkung für die Landkreisbewohner angeordnet.
Diese Bewegungseinschränkung würde u. E. nach keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten und annehmbar gekippt werden. Zudem widerspricht sie einer noch höheren Zahl klar gegenteiliger Empfehlungen aus Politik und Gesundheitswesen. Geht es ggf. jedoch darum, dass attraktive Wintersportregionen zum Schutz dort lebender Einheimischer nicht durch unsere Landkreisbevölkerung aufgesucht werden sollen, wäre die jetzt gewählte Herangehensweise nicht nachvollziehbar. So liegt es zuerst an besonders von Besucherzustrom gefährdeten Gebieten, sich gegen äußere Gefährdung abzusichern. Und selbst bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 600, wären mehr als 99 von 100 Landkreisbewohnern nicht mit Covid-19 neuinfiziert, aber trotzdem in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Unverhältnismäßigkeit einer Bewegungseinschränkung auf 15 km um die eigene Wohnung ist offensichtlich. Dass damit effektiv die Weiterverbreitung von Corona unterbunden/ gehemmt werden kann, ist nicht glaubwürdig darstellbar.
Gegensätzlich zu anderen Landkreisen außerhalb Thüringens, macht sich das Landratsamt als anordnende Behörde zudem angreifbar, weil es sich mit der Bewegungseinschränkung auf 15 km nicht auf eine diesbezügliche Weisungslage der rot-rot-grünen Minderheitsregierung stützen kann. Denn ohne parlamentarische Mehrheit und selbst innerhalb der Minderheitskoalition zum Thema „Einschränkung der Bewegungsfreiheit uneins“, hat es das Kabinett Ramelow allein bei einer Empfehlung belassen.
Andere (CDU) Landräte in Thüringen haben der unsinnigen Empfehlung einen 15 km Bewegungsradius anzuordnen eine klare Absage erteilt. Auch erscheint die Festlegung eines 15 km Bewegungsradius sehr willkürlich und keiner rationellen Begründung zu unterliegen.
Antrag
Eine vom Landratsamt erteilte Weisung, welche die Landkreisbewohner neben unerlässlich wichtiger Mobilität auf einen Bewegungsradius von 15 km um die eigene Wohnung beschränkt, soll sofort aufgehoben werden. Solch eine Anordnung trägt weder sinnvoll zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei, noch ist sie angemessen kontrollier- und durchsetzbar, befeuert jedoch ungut eine weitere Eskalation bestehender gesellschaftlicher Spannungen.
1.7. Entlastung und Eigenverantwortung
Die Corona-Pandemie belastet uns in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierbei bedeutsam das Gesundheitswesen zu stärken ist vernünftig und muss nach besten Kräften fortgesetzt werden. Doch darf dies nicht, wie bereits vielfältig geschehen, zu unangemessener Berücksichtigung weiterer Bereiche aus Sozialem, (Finanzwirtschaft)Wirtschaft und Politik führen. Hier muss schnellstmöglich wieder eine verträgliche Ausgewogenheit hergestellt werden.
Selbstverständlich notwendige Solidarität untereinander wird weder über immer mehr ausufernde Verbote erlangt, noch über gegenseitige Anfeindungen und Schuldzuweisungen. Bei all dem haben die Bürger ein Anrecht auf gute, verlässliche politische Führung. Auch wenn solche im anhaltenden Zickzack-Kurs von Herrn Ramelow nicht erkennbar ist und regelmäßig wiederkehrend zu völlig grotesken Verordnungen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung führt; sollte gerade die nächste politische Verantwortungsebene derartigen Unsinn nicht mittragen.
Gerade vom Landrat erwartet unsere Bevölkerung eine klare, aufrechte Haltung sowie dessen robustes Einsetzen für deren berechtigte Interessen. Das erfordert auch ein deutliches „NEIN!“, wenn seitens der Landesregierung und ihres Ministerpräsidenten unsinnige und nicht hilfreiche Verordnungen/ Empfehlungen angekündigt bzw. erlassen werden. Die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes unserer Landkreisbevölkerung ist eine sehr wichtige Aufgabe der Landkreisbehörde, aber nicht die alleinige. So muss der Landkreis mit seinen Bewohnern und Unternehmen auch während und nach Corona umfänglich funktionieren. Dieses Funktionieren erstreckt sich auf den privaten, häuslichen Bereich gleichermaßen, wie auf die Wirtschaft und öffentlich soziale Bereiche, inklusive einer umfänglich funktionierenden Bildungslandschaft.
Wir appellieren an Herrn Landrat Melzer weniger der Verbotstreiberei von Ministerpräsident Ramelow und dessen Kabinett zu folgen. Stattdessen sollte er mehr den vernunftgetriebenen Vorschlägen derer folgen (so auch der Thüringer CDU Landesvorsitzende Hirte und weitere), welche ein der Corona-Lage angemessenes Fortführen aller weiteren, wichtigen Lebensbereiche ermöglichen wollen. Für den Landkreis Altenburger Land bedeutet dieses, dass man den Bürgern mehr Eigenverantwortlichkeiten und mehr selbständiges, richtiges Verhalten zutraut. Es bedeutet, dass der Landrat mehr an die Solidarität und gegenseitige, einsichtige Rücksichtnahme seiner Landkreisbevölkerung glaubt, als an die vielfach nicht hilfreichen, nicht zielführenden und nicht sinnvollen Gebote und Empfehlungen aus dem Kabinett Ramelow.
2. Investitionsplanungen des Schulträgers
Mit Beschluss des Kreishaushaltes am 25. November 2020, wurden auch Planungsmittel in Höhe von 150‘000 Euro für das Meuselwitzer Seckendorff-Gymnasium bestätigt. Bekanntermaßen besteht eine anerkannt dringliche Notwendigkeit, dass das dort befindliche Mehrzweckgebäude, hauptsächlich als Schulmensa genutzt, saniert bzw neu errichtet wird. Unserer Fraktion ist wohl bewusst, dass im hierfür zuerst zuständigen Fachbereich 3 des Landratsamtes nur eine sehr dünne Personaldecke bei enorm hoher Auftragsdichte existiert.
Antrag
Um dennoch keinen Verzug bei den notwendigen Planungsarbeiten aufkommen zu lassen, wollen wir die Bestätigung, dass erkennbar nicht hausintern zu leistende Planungsarbeiten extern ausgeschrieben/beauftragt werden.
Wir beantragen weiterhin bei kommenden Ausschusssitzungen „Wirtschaft, Umwelt und Bau“ sowie „Finanzen“ in 01/2021 zum Fortlauf der Planungsarbeiten durch das Landratsamt informiert zu werden. Diese Informationen sollen auch die Beteiligungen der Schulleitung Seckendorff-Gymnasium sowie des Bürgermeisters/der Stadtverwaltung Meuselwitz beinhalten, welche zum Aufzeigen schulischer Bedarfe sowie baurechtlicher Abstimmungen unumgänglich sind.
3. Kreishaushalt
Der Kreishaushalt für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch das rechtsaufsichtsführende Landesverwaltungsamt bestätigt. Im Rahmen der Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass die erhobenen Kreis- und Schulumlagen bei erheblich gestiegenen Umlagegrundlagen (ca. 4,5 Mio Euro) nur gering (ca. 0,5 Mio Euro) gestiegen sind. Somit partizipiert der Landkreis von der realen Umlagesteigerung lediglich mit 12,2 v.H. und agiert äußerst umlageschonend gegenüber eigenen Städten und Gemeinden. In anderen Landkreisen sei es dagegen üblich, dass Landkreis und Gemeinden gleichermaßen von Umlagesteigerungen partizipieren.
Erfreulich an dieser Feststellung ist, dass damit von dritter und objektiv prüfender Stelle, entgegen mancher Unkenrufe rot-roter Kreistagsfraktionen, bestätigt wird, dass der Landkreis bei Kreis- und Schulumlage sehr wohl umfänglich die weitestgehend mögliche Entlastung eigener Gemeinden berücksichtigt. Es offenbart aber ebenso, dass die rot-rot-grüne Minderheitsregierung es durchgehend versäumte die Länderzuweisungen an die Kommunen anzupassen, so dass die stets wiederkehrenden Friktionen zwischen Landkreis und Gemeinden vorab des Kreishaushaltsbeschlusses vermieden werden könnten.
Zurückliegend und aktuell finden sich auch unter den Kreistagsangehörigen Vertreter von Ressortleitungen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung, welche gerade der kommunalen Ebene durch gute Regierungsarbeit dienen sollten. Doch weder das Finanzministerium noch das Innenministerium mit dessen Zuständigkeit für Kommunales (beide Ministerien SPD geführt) haben hier die Bedarfe der kommunalen Ebene richtig erkannt. Die chronische Unterfinanzierung durch ungenügende Landeszuweisungen ist somit klar auf mangelhafte Regierungsarbeit zurückzuführen. Umso anstößiger fällt es dann auf, wenn eben jene Verantwortungsträger der Landesregierung als Kreistagsangehörige anklagende Reden gegen Landrat und Landratsamt führen, welchen sie mangelnde Solidarität mit den Gemeinden vorwerfen.
Anfrage
Der Landrat bzw. ein von ihm beauftragter Vertreter werden gebeten, in kommender Finanzausschusssitzung hierzu auszuführen und die Sicht des eigenen Hauses zum Prüfbericht des Landesverwaltungsamtes, datiert auf den 21. Dezember 2020, mitzuteilen. Gleichermaßen ist der Landrat hiermit angefragt, die hier genannten Anmerkungen des Landesverwaltungsamtes zu den festgelegten Kreis- und Schulumlagen bei nächster Kreistagssitzung im öffentlichen Sitzungsteil nochmals darzulegen.
Anm.: Im Wissen um die zuvorderst Corona bedingte wirtschaftliche Angeschlagenheit der THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, sieht unsere Fraktion auch die notwendige finanzielle Unterstützung dieses Unternehmens durch mögliche freie Finanzspitzen als prioritär. Daneben gilt unser Hauptanliegen, unabhängig der klar anders empfehlenden Ausführungen des Landesverwaltungsamtes als unmittelbar dem TMIK nachgeordnete Behörde, der tatsächlich weiteren Absenkung der Kreisumlage.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Rückert; Vorsitzender STARKE HEIMAT Kreistagsfraktion